Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen
Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.
Beschreibung
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.
Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.
Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.
Hinweise für Nordfriesland: Schülerbeförderung: Fahrtkosten
Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.
Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.
Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung sind in der »Satzung des Kreises Nordfriesland über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung« (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).
Ansprechpartner
Kreis Nordfriesland - 4.80.3 Hauptsachgebiet Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Schülerbeföderung
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 04841 67-603
E-Mail: busverkehr@nordfriesland.de
Amt Föhr-Amrum - Fachbereich 1 - Hauptamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Öffentlicher Parkplatz Am Köningsgarten
Anzahl: 10 Gebühren: ja
Haltestellen
- Haltestelle: Am Gewerbegebiet
Linie:- Bus: 1, 2, 11 sowie 21
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
- Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr - Montag: 14.00 - 15.30 Uhr - Donnerstag: bis 17.00 Uhr (durchgehend) - Termine bei Bedarf außerhalb der Öffnungszeiten nach telefonischer Absprache möglich. Über die Webseite des Amtes kann der Kontakt zu den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Fachabteilungen aufgenommen werden. Nutzen Sie gerne auch die Möglichkeit der Online-Terminvereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Frau Elisabeth Klepp-Brodersen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-844
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
E-Mail: personalamt@amtfa.de
E-Mail: e.klepp-brodersen@amtfa.de
Herr Daniel Schenck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-824
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
E-Mail: admin@amtfa.de
E-Mail: d.schenck@amtfa.de
E-Mail: hauptamt@amtfa.de
Frau Julia Schäfer
Hausanschrift
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-815
E-Mail: j.schaefer@amtfa.de
E-Mail: hauptamt@amtfa.de
Herr Rene Winkler
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-817
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
E-Mail: admin@amtfa.de
E-Mail: r.johannsen@amtfa.de
Frau Jane Asmussen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-816
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
E-Mail: hauptamt@amtfa.de
E-Mail: j.asmussen@amtfa.de
Frau Anja Tadsen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4682 9411-12
Fax: +49 4682 9411-14(Zentrale)
E-Mail: personalamt@amtfa.de
E-Mail: a.tadsen@amtfa.de
Herr Lukas Jakobsen
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4681 5004-864
Fax: +49 4681 5004-850(Zentrale)
E-Mail: l.jakobsen@amtfa.de
Frau Helge Lauenburg
Herrn Dennis Ketelsen
Internet
Formulare
Hinweise für Nordfriesland: Schülerbeförderung: Fahrtkosten
Rechtsgrundlage(n)
§ 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).
Hinweise (Besonderheiten)
Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Schülerbeförderungskosten, Monatskarte, Fahrkarten, Fahrtkosten, Fahrkartenanspruch, Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Schülerfahrkarte