Schülerbeförderung Erstattung

    Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

    Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.

    Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.

    Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.

    Hinweise für Nordfriesland: Schülerbeförderung: Fahrtkosten

    Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.

    Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.


    Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung sind in der »Satzung des Kreises Nordfriesland über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung« (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.

    Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.

    Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.


    Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung sind in der »Satzung des Kreises Nordfriesland über die Anerkennung der notwendigen Kosten für die Schülerbeförderung« (Schülerbeförderungssatzung) geregelt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).

    Ansprechpartner

    Kreis Nordfriesland - 4.80.3 Hauptsachgebiet Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Schülerbeföderung

    Adresse

    Hausanschrift

    Großstraße 7-11

    25813 Husum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04841 67-603

    E-Mail: busverkehr@nordfriesland.de

    Version

    Technisch erstellt am 29.03.2019 (von: Webservice, Kreis Nordfriesland)

    Technisch geändert am 21.11.2022 (von: Schulze, Dagmar)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Team Schule, Kita, Jugend, Kultur und Soziales

    Adresse

    Hausanschrift

    Welter Straße 1

    25836 Garding

    Behindertenparkplatz: Besucherparkplatz
    Anzahl: 1
    Gebühren: nein


    Parkplatz: Besucherparkplätze
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein

    Bahnstation Garding

    Regionalbahn: RB 64

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:30 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 - 12:30 Uhr und 14:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00  - 12:30 Uhr Sollte Ihnen die Erledigung Ihrer Angelegenheiten zu diesen Zeiten nicht möglich sein, vereinbaren Sie bitte mit dem zuständigen Mitarbeitenden einen Termin.

    Version

    Technisch erstellt am 29.12.2022 (von: Webservice, Amt Eiderstedt)

    Technisch geändert am 13.11.2024 (von: Homann-Vorderbrück, Silke)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    § 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Monatskarte, Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Schülerfahrkarte, Schülerbeförderungskosten, Fahrkarten, Fahrtkosten, Fahrkartenanspruch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)