Schülerbeförderung Erstattung

    Schülerbeförderung - Erstattung der Kosten beantragen

    Wenn Sie sich die Fahrtkosten für den Schulweg Ihres Kindes erstatten lassen möchten, dann müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

    Beschreibung

    Die Schülerbeförderung ist Aufgabe der Schulträger der in den Kreisen liegenden öffentlichen Schulen. Hiervon abweichend ist in einigen Fällen unmittelbar der Kreis Träger der Schülerbeförderung. Für die Durchführung und Organisation dieser Aufgabe sind die Schulträger beziehungsweise die Kreise eigenverantwortlich zuständig.

    Von den Regelungen zur Schülerbeförderung sind nicht alle Schülerinnen und Schüler erfasst. So werden für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 11 bis 13 und für diejenigen in den kreisfreien Städten keine entsprechenden Leistungen gewährt. Auch für den Besuch berufsbildender Schulen ist keine Schülerbeförderung vorgesehen.

    Die weiteren Voraussetzungen für die Schülerbeförderung regeln die jeweiligen Schülerbeförderungssatzungen der Kreise.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts-, Stadt- oder Kreisverwaltung (Fachdienst Schule).

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Schulmanagement

    Adresse

    Hausanschrift

    Gartenstraße 10

    24534 Neumünster

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-3376(Geschäftszimmer)

    Fax: +49 4321 942-3605

    E-Mail: SchuleSportundJugend@neumuenster.de

    Internet

    Stichwörter

    Schulaufsicht, Schulbau, Schülermittagsverpflegung, Schulkindbetreuung, Schulmensen, Schulpflicht, Schulpsychologe, schulpsychologischer Dienst, Schulrat, Schulunterhaltung (Gebäude)

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2018 (von: Stehmeier, Sandra)

    Technisch geändert am 19.03.2024 (von: Stolten, Janin-Susann)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    § 114 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Schülerbeförderungssatzungen der Kreise können vorsehen, dass die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler an den Kosten der Schülerbeförderung beteiligt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Monatskarte, Erstattung von Schülerbeförderungskosten, Schülerfahrkarte, Schülerbeförderungskosten, Fahrkarten, Fahrtkosten, Fahrkartenanspruch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)