Schulische Leistungen Bewertung

    Schulische Leistungen Bewertung

    Schulische Leistungen können in Form von Texten, Noten oder Punkten bewertet werden.

    Zeugnisse mit/ohne Noten in den einzelnen Schularten

    Beschreibung

    Schülerinnen/Schüler in Schleswig-Holstein haben am Ende des Schuljahres und beim Verlassen der Schule Anspruch auf ein Zeugnis, in dem die im Unterricht erbrachten Leistungen bewertet und erreichte Abschlüsse beurkundet werden.

    Leistungsnachweise dienen der Leistungsbewertung und als Beratungsgrundlage für die weitere Förderung und Lernplanung.

    Abschlusszeugnisse verleihen die Berechtigung für den Besuch weiterer schulischer oder beruflicher Bildungsgänge.

    Von den Schülerinnen/Schülern erbrachte Leistungen können in Textform, durch Noten (Notenstufen 1 bis 6) oder - in der gymnasialen Oberstufe - durch Punkte (0 bis 15 Punkte) bewertet werden. Die Form der Leistungsbeurteilung wird durch Beschluss der Schulkonferenz festgelegt.

    Zuständigkeit

    • An die Schule,
    • an die jeweiligen Schulämter der Kreise und kreisfreien Städte oder
    • an das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur (MBWFK).

    Ansprechpartner

    Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunswiker Straße 16-22

    24105 Kiel

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 431 988-0

    E-Mail: poststelle@bimi.landsh.de

    Internet

    Stichwörter

    Bildungsministerium, Kultusministerium, Wissenschaftsministerium

    Version

    Technisch geändert am 13.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur - Abteilung III 2: Bildungspolitische Querschnittsaufgaben, Lehrkräftenachwuchs, Lehrkräftepersonalverwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Brunswiker Straße 16-22

    24105 Kiel

    Kontakt

    Fax: 0431 988-2528

    Telefon Festnetz: 0431 988-2302

    Version

    Technisch geändert am 03.12.2018

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    • § 16 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
    • Landesverordnung über die Erteilung von Zeugnissen, Noten und anderen ergänzenden Angaben in Zeugnissen (Zeugnisverordnung - ZVO).

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zu den pädagogischen und rechtlichen Grundsätzen für die Leistungsbeurteilung und Zeugniserstellung in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Schulzeugnis, Note

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de