Förderschule Aufnahme

    Sonderpädagogische Förderung (Schule / Förderzentrum)

    Einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben Schüler/innen, die aus bestimmten Gründen nur mit besonderer Hilfe am Schulunterricht teilnehmen können.

    Schulische sonderpädagogische Förderung für Menschen mit entsprechendem Bedarf

    Beschreibung

    Schüler/innen haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn sie aufgrund einer Behinderung, ihrer Entwicklung oder einer chronischen Krankheit nur mit besonderer Hilfe am Unterricht einer Grundschule, einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder einer berufsbildenden Schule teilnehmen können und sonstige Förderung nicht ausreichend ist.

    Ihre sonderpädagogische Förderung erfolgt in Schleswig-Holstein nach Art ihrer Beeinträchtigung in einem oder mehreren Förderschwerpunkten:

    • Lernen,
    • Sprache,
    • Emotionale und soziale Entwicklung,
    • Geistige Entwicklung,
    • Körperliche Entwicklung,
    • Hören
    • Sehen,
    • Autismus,
    • Unterricht kranker SchülerInnen.


    Die Förderung erfolgt bei Bedarf durch Sonderschullehrkräfte von rund 100 Förderzentren aus allen allgemein bildenden Schulen, allen Altersgruppen und allen Förderschwerpunkten. In den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Sehen erfolgt die Förderung auch im vorschulischen Bereich.

    Sollte die Schülerin/der Schüler auch mit diesen Hilfen nicht ausreichend gefördert werden können, so wechselt sie/er er in das Förderzentrum, um dort befristet oder längerfristig gefördert zu werden.

    Zuständigkeit

    An Ihre Schule. Diese gibt Ihnen Auskunft über das für Sie in Frage kommende Förderzentrum.

    Ansprechpartner

    Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Lutherstraße 14

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4621 8070

    Fax: +49 4621 807111

    E-Mail: LFZ-HuK@schule.landsh.de

    Weitere Informationen

    Engeschlossen ist das ehem. FöZ Sprache in Wentorf (0703308) aufgelöst

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 09.05.2022 (von: Ahrens, Sybille)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Landesförderzentrum Sehen, Schleswig

    Adresse

    Hausanschrift

    Lutherstraße 14

    24837 Schleswig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4621 8075

    Fax: +49 4621 807405

    E-Mail: lfs-schleswig@schule.landsh.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Main Admin)

    Technisch geändert am 06.12.2022 (von: Ahrens, Sybille)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ärztliche Befundberichte, sofern vorhanden, und
    • gegebenenfalls vorhandene Gutachten.

    Rechtsgrundlage(n)

    • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
    • Landesverordnung über die sonderpädagogische Förderung (SoFVO).

    Fristen

    Keine

    Kosten

    Keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Thema "Sonderpädagogische Förderung" finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    behindert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)