Sonderpädagogische Förderung (Schule / Förderzentrum)
Einen sonderpädagogischen Förderbedarf haben Schüler/innen, die aus bestimmten Gründen nur mit besonderer Hilfe am Schulunterricht teilnehmen können.
Schulische sonderpädagogische Förderung für Menschen mit entsprechendem BedarfBeschreibung
Schüler/innen haben einen sonderpädagogischen Förderbedarf, wenn sie aufgrund einer Behinderung, ihrer Entwicklung oder einer chronischen Krankheit nur mit besonderer Hilfe am Unterricht einer Grundschule, einer weiterführenden allgemein bildenden Schule oder einer berufsbildenden Schule teilnehmen können und sonstige Förderung nicht ausreichend ist.
Ihre sonderpädagogische Förderung erfolgt in Schleswig-Holstein nach Art ihrer Beeinträchtigung in einem oder mehreren Förderschwerpunkten:
- Lernen,
- Sprache,
- Emotionale und soziale Entwicklung,
- Geistige Entwicklung,
- Körperliche Entwicklung,
- Hören
- Sehen,
- Autismus,
- Unterricht kranker SchülerInnen.
Die Förderung erfolgt bei Bedarf durch Sonderschullehrkräfte von rund 100 Förderzentren aus allen allgemein bildenden Schulen, allen Altersgruppen und allen Förderschwerpunkten. In den Förderschwerpunkten Sprache, Hören und Sehen erfolgt die Förderung auch im vorschulischen Bereich.
Sollte die Schülerin/der Schüler auch mit diesen Hilfen nicht ausreichend gefördert werden können, so wechselt sie/er er in das Förderzentrum, um dort befristet oder längerfristig gefördert zu werden.
Zuständigkeit
An Ihre Schule. Diese gibt Ihnen Auskunft über das für Sie in Frage kommende Förderzentrum.
Ansprechpartner
Förderzentrum Süderdithmarschen mit dem Schwerpunkt Lernen des Schulverbands Meldorf, der Stadt Brunsbüttel und des Amtes Marne-Nordsee in Meldorf - Außenstelle Albersdorf - Carsten-Niebuhr-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4835 9712100
Fax: +49 4835 971978
Landesförderzentrum Hören und Kommunikation Schleswig, Georg-Wilhelm-Pfingsten-Schule
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Weitere Informationen
Engeschlossen ist das ehem. FöZ Sprache in Wentorf (0703308) aufgelöst
erforderliche Unterlagen
- Ärztliche Befundberichte, sofern vorhanden, und
- gegebenenfalls vorhandene Gutachten.
Rechtsgrundlage(n)
- Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
- Landesverordnung über die sonderpädagogische Förderung (SoFVO).
Fristen
Keine
Kosten
Keine
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen zum Thema "Sonderpädagogische Förderung" finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
behindert