Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

    Beschreibung

    Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

    Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

    Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 33 - Gesundheit - 330 Geschäftszimmer Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Reimer-Hansen-Straße 3

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplatz: vor dem Gebäude
    Anzahl: 5
    Gebühren: nein

    Bahnhof/ZOB

    Bus: -

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    E-Mail: gesundheitsamt@kreis-stormarn.de

    Telefon Festnetz: 04531 160-1788

    Fax: 04531 160-1626

    Version

    Technisch erstellt am 22.11.2010 (von: Kreis Stormarn Webservice)

    Technisch geändert am 14.08.2024 (von: Webservice, Kreis Stormarn)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

    • gelbes Vorsorgeheft,
    • Impfausweis,
    • Anamnesebogen,
    • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
    Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
    Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
    Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).

    Fristen

    Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)