• Bredenbek (Landkreis Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Holstein)

Einschulungsuntersuchung

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

Beschreibung

Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).

Ansprechpartner

Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

Adresse

Hausanschrift

Kaiserstraße 8

24768 Rendsburg

Öffnungszeiten

Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja

Kontakt

Fax: +49 4331 202-295

Telefon Festnetz: +49 4331 202-0

E-Mail: info@kreis-rd.de

Kontaktperson

Internet

Version

Technisch geändert am 13.11.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

erforderliche Unterlagen

Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

  • gelbes Vorsorgeheft,
  • Impfausweis,
  • Anamnesebogen,
  • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

Rechtsgrundlage(n)

Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).

Fristen

Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

Kosten

Keine

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 03.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020