Einschulungsuntersuchung
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Beschreibung
Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.
Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.
Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.
Zuständigkeit
An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Plön - Amt für Gesundheit
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Kontaktperson
Andrea Burmeister
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743267
Fax: +49 4522 74395399
E-Mail: Andrea.Burmeister@kreis-ploen.de
Anke Fischenbeck
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743640
Fax: +49 4522 74395640
E-Mail: Anke.Fischenbeck@kreis-ploen.de
Christina König
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743286
Fax: +49 4522 74395286
E-Mail: Christina.Koenig@kreis-ploen.de
Anja Wiese
Hausanschrift
Telefon Festnetz: +49 4522 743471
Fax: +49 4522 74395471
E-Mail: Anja.Wiese@kreis-ploen.de
erforderliche Unterlagen
Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Rechtsgrundlage(n)
Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).
Fristen
Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.
Kosten
Keine
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein