Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

    Beschreibung

    Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

    Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

    Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

    Zuständigkeit

    An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).

    Ansprechpartner

    Kreis Herzogtum Lauenburg - Fachdienst 180 Gesundheit

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 4

    23909 Ratzeburg

    Öffnungszeiten

    Der Fachdienst Gesundheit ist Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr für Sie geöffnet. Im Bereich amtsärztliche Begutachtung und gesundheitlicher Umweltschutz ist bei erforderlichen Untersuchungen, Begutachtungen und Belehrungen eine vorherige Terminabsprache erforderlich.

    Kontakt

    Fax: 04541 888-259

    Telefon Festnetz: 04541 888-381

    E-Mail: gesundheitsdienste@kreis-rz.de

    Weitere Informationen

    Sie können sich - unabhängig von Ihrem Wohnsitz im Kreisgebiet - sowohl an das Gesundheitsamt in Ratzeburg als auch in Geesthacht wenden.

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Kreis Herzogtum Lauenburg - Kinder- und Jugend-Gesundheits-Dienst Ratzeburg - Sekretariat

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Markt 7

    23909 Ratzeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04541 888-383

    Fax: 04541 888-141

    E-Mail: kjgd@kreis-rz.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Herzogtum Lauenburg - Kinder- und Jugend-Gesundheits-Dienst Geesthacht - Sekretariat

    Adresse

    Hausanschrift

    Barlachstraße 4

    23909 Ratzeburg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04152 8098-20

    Fax: 04152 8898-57

    E-Mail: kjgd@kreis-rz.de

    Version

    Technisch geändert am 01.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kreis Herzogtum Lauenburg - Bastron

    Adresse

    Hausanschrift

    Otto-Brüggmann- Straße 8

    21502 Geesthacht

    Kontakt

    Fax: 04152 8098-25

    Telefon Festnetz: 04152 8098-17

    E-Mail: Bastron@Kreis-RZ.de

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2019

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

    • gelbes Vorsorgeheft,
    • Impfausweis,
    • Anamnesebogen,
    • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
    Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
    Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
    Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).

    Fristen

    Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 19.02.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de