Einschulungsuntersuchung Durchführung

    Einschulungsuntersuchung

    Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.

    Beschreibung

    Die Schuleingangsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen. Sie dient der Feststellung von Gründen, die einem erfolgreichen Schulbesuch aus medizinischer Sicht entgegenstehen könnten und findet in der Regel vor dem Kennenlerngespräch mit der Schulleitung statt.

    Die Ärztin/der Arzt kann über einen zu definierenden Zeitraum eine Beurlaubung aus gesundheitlichen Gründen empfehlen.

    Den Antrag auf Beurlaubung müssen Sie als Eltern dann an das zuständige Schulamt richten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An Ihren Kreis oder Ihre kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt, Fachdienst für Gesundheit - Kinder- und Jugendärztlicher Dienst).

    Hinweise für Kiel: Syn. HS, Zuständigkeiten

    Sie können sich an jede Außenstelle des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der Landeshauptstadt Kiel wenden.

    Sie können sich an jede Außenstelle des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes der Landeshauptstadt Kiel wenden.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Kiel - Amt für Gesundheit, Kinder- und jugendärztliche Untersuchungen und Beratungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Elisabethstraße 61

    24143 Kiel

    Sie können sich an jede Außenstelle wenden!

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung

    Stichwörter

    Einschulungsuntersuchung, Früherkennungsuntersuchung, Gesundheitsamt, Kinder- und Jugendärztliche Gutachten, kinderärztlicher Dienst, pädagogische Frühförderung, Schuluntersuchung

    Version

    Technisch erstellt am 22.07.2009 (von: Andreas Michaelsen)

    Technisch geändert am 22.06.2023 (von: Lehmann, Julia)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Die im Einladungsschreiben an die Erziehungsberechtigten aufgeführten Unterlagen. Das sind in der Regel

    • gelbes Vorsorgeheft,
    • Impfausweis,
    • Anamnesebogen,
    • sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.

    Rechtsgrundlage(n)

    Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG),
    Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienst-Gesetz - GDG),
    Landesverordnung über die schulärztlichen Aufgaben,
    Gesetz zur Durchführung von Reihenuntersuchungen (RUG).

    Fristen

    Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle umgehend zu benachrichtigen.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.09.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)