• Lasbek (Landkreis Stormarn, Schleswig-Holstein)
Wilder Müll Entsorgung

Wilden Müll melden

Sofern Sie "wilden Müll" vorfinden, dann können Sie diesen bei Ihrer zuständigen Kommune melden.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfall: Wilder Müll

Sofern Sie "wilden Müll" vorfinden, dann können Sie diesen bei Ihrer zuständigen Kommune melden.

Beschreibung

Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Landesbehörden

Zuständigkeit

Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

Ansprechpartner

Amt Bad Oldesloe-Land - Ordnungsabteilung 301

Adresse

Hausanschrift

Louise-Zietz-Str. 4

23843 Bad Oldesloe

Aufzug vorhanden

Öffnungszeiten

Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Version

Technisch erstellt am 14.02.2022

Technisch geändert am 10.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Beschreibung des Fundortes
  • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

Rechtsgrundlage(n)

Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfall: Wilder Müll

Verfahrensablauf

„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

Kosten

keine

Hinweise (Besonderheiten)

Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 03.01.2025

Stichwörter

Müllabfuhr, Unrat, Sperrmüll, Müllkippe, alte Fahrräder, Elektromüll, Bauschutt, Waschmaschine, Fahrrad-Rahmen, herrenlose Fahrräder, Fahrrad ohne Räder, kaputtes Fahrrad, Autowrack, herrenlose Räder, unerlaubte Entsorgung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020