Wilden Müll melden
Beschreibung
Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Ordnungswesen und Verkehrsangelegenheiten
Kontaktperson
Frau Maria-Louisa Micke (Sachbearbeiterin Ordnungsamt)
Telefon Festnetz: 040 67072-121
Fax: 040 67072-101
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
"Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.
Hinweise für Barsbüttel: Wilden Müll melden
Containerstellplätze finden Sie in Barsbüttel an verschiedenen Standorten. Da sich diese gelegentlich ändern, verweisen wir hier auf die AWSH. Auf der Website der Abfallwirtschaft Südstormarn finden Sie zudem weitere Informationen zur richtigen Abfallentsorgung, sowie Öffnungszeiten, Zahlweise etc. der Recyclinghöfe in Ihrer direkten Umgebung. Der Recyclinghof in Reinbek befindet sich in der Glinder Straße 30, in 21465 Reinbek.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
Unrat, Fahrrad ohne Räder, herrenlose Fahrräder, herrenlose Räder, Müllkippe, Bauschutt, kaputtes Fahrrad, Elektromüll, Autowrack, Waschmaschine, alte Fahrräder, Sperrmüll, Müllabfuhr, Fahrrad-Rahmen, unerlaubte Entsorgung