Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Hinweise für Segeberg: Wilden Müll melden

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB III: Bürgerservice - Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Postanschrift

    Segeberger Straße 41

    23845 Itzstedt

    Öffnungszeiten

    Vor-Ort-Termine in den Fachbereichen der Amtsverwaltung nach Absprache!  Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des  Einwohnermeldeamtes : Dienstag         08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:00 Uhr                           14:00 bis 17:30 Uhr Freitag             08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt  (NUR für Einwohnermeldeamtsangelegenheiten) : Montag            09:00 bis 12:00 Uhr                           13:30 bis 18:00 Uhr Nutzen Sie für Terminvereinbarungen gerne unsere  Online-Terminbuchung .

    Kontakt

    E-Mail: ordnung@amt-itzstedt.de

    Telefon Festnetz: 04535 5090

    Fax: 04535 509153

    Kontaktperson

    • Frau L. Finsterwalder
      Postanschrift

      Segeberger Straße 41

      23845 Itzstedt

      Telefon Festnetz: 04535 509-325

      E-Mail: ordnung@amt-itzstedt.de

    • Frau M. Jakubassa
      Postanschrift

      Segeberger Straße 41

      23845 Itzstedt

      E-Mail: ordnung@amt-itzstedt.de

      Telefon Festnetz: 04535 509-323

    Version

    Technisch erstellt am 11.09.2023 (von: Webservice, Amt Itzstedt)

    Technisch geändert am 16.10.2024 (von: Webservice, Amt Itzstedt)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfall: Wilder Müll

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fahrrad ohne Räder, herrenlose Räder, herrenlose Fahrräder, alte Fahrräder, Fahrrad-Rahmen, kaputtes Fahrrad, Sperrmüll, Waschmaschine, Müllkippe, Autowrack, Elektromüll, Müllabfuhr, Bauschutt, unerlaubte Entsorgung, Unrat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)