Wilden Müll melden
Beschreibung
Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Klimaschutz, Verkehr und Bauverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer des Behördengangs
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: hinter dem Rathaus für die Dauer von 2 Stunden
Anzahl: 12 Gebühren: nein - Parkplatz: vor dem Rathaus für die Dauer von 30 Min.
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: "Rathaus Kronshagen" der Kieler Verkehrsgesellschaft
Linie:- Bus: Linien 6, 34, 71/72 und 100
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Telefon Festnetz: 0431 5866-211
Fax: 0431 5866-200
Telefon Festnetz: 0431 5866-701
Telefon Festnetz: 0431 5866-232
E-Mail: bauamt@kronshagen.de
Internet
Stichwörter
Abfall, Abfallablagerung, Abwasser, Akteneinsicht, Akteneinsicht Baugenehmigung, Akteneinsicht Nachbargrundstück, Altlasten, Ampel, Ampeln, Anbauanträge, Anbauten, Antrag auf Sondernutzung, Aufgrabungen, Baustellenanordnung, Baustellenanordnungen, Bebauungsplan, Bebauungsplanung, Entwässerung, Schmutzwasser, Erschließung, Erschließungsbeitrag, Erschließungsbeiträge, Flächenutzungsplan, Hochwasser, Hochwasserschutz, Kanal, Landschaftsplanung, Sondernutzung, Sondernutzungserlaubnis, Sondernutzungsgenehmigung, Straßen, Straßenausbaubeiträge, Straßenbau Verkehrsstraßen Fußwege Gehwege Radwege Radfahrbahnen Fahrbahn Straßenabläufe Gullys, straßenbeleuchtung, Straßenerhalt, Straßeninstandsetzung, Straßenlaternen, Straßenreinigung, Straßenreinigungsgebühr, Straßenschäden, Straßenverzeichnis, Überwachung des ruhenden Verkehrs, Verkehrsschilder, Verkehrsüberwachung, Verkehrszeichen, Versteigerung
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
"Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
herrenlose Fahrräder, alte Fahrräder, Sperrmüll, Müllabfuhr, Elektromüll, unerlaubte Entsorgung, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder, Bauschutt, Autowrack, Müllkippe, Fahrrad-Rahmen, herrenlose Räder, Waschmaschine, Unrat