Wilden Müll melden
Beschreibung
Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Amt Elmshorn-Land
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Amtskasse Elmshorn-Land
Empfänger: Amtskasse Elmshorn-Land
IBAN: DE04 2215 0000 0000 0087 96
Bankinstitut: Sparkasse Elmshorn
Team 3.2 - Ordnungs- und Standesamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 20 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Parkplatz an der Amtsverwaltung
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag - Freitag von 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4121 2409-0
Fax: +49 4121 2409-44
E-Mail: ordnung@elmshorn-land.de
E-Mail: standesamt@elmshorn-land.de
Kontaktperson
Frau Kerstin Simões Alves
Frau Ann-Katrin Kohlmann (Teamleitung)
Postanschrift
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Telefon Festnetz: 04121 240911
E-Mail: ordnungsamt@elmshorn-land.de
Frau Petra Behncke (Sachbearbeiterin)
Frau Cassandra Schmidt (Sachbearbeiterin)
Postanschrift
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Telefon Festnetz: 04121 240962
E-Mail: ordnungsamt@elmshorn-land.de
Frau Christina Schönemann (Sachbearbeitung)
Postanschrift
Lornsenstraße 52
25335 Elmshorn
Telefon Festnetz: 04121 240916
E-Mail: ordnungsamt@elmshorn-land.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
"Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
herrenlose Fahrräder, alte Fahrräder, Sperrmüll, Müllabfuhr, Elektromüll, unerlaubte Entsorgung, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder, Bauschutt, Autowrack, Müllkippe, Fahrrad-Rahmen, herrenlose Räder, Waschmaschine, Unrat