Wilden Müll melden
Beschreibung
Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Rathaus in Barmstedt Montag und Donnerstag 08:00-12:30 u. 13:30-16:00 Uhr Dienstag 08:00-12:30 u. 13:30-18:00 Uhr Mittwoch - geschlossen Freitag 08:00-12:30 Uhr Bürgerbüro in Brande-Hörnerkirchen Dienstag und Freitag 08:00-12:00 Uhr Montag, Mittwoch und Donnerstag - geschlossen
Kontakt
Kontaktperson
Herr J. Fröhlich
Telefon Festnetz: 04123 681-161
Herr L. Feyerabend
Telefon Festnetz: 04123 681-163
Frau A. Kos
Telefon Festnetz: 04123 681-168
Frau M. Möller
Telefon Festnetz: 04123 681-166
Internet
Bankverbindung
Stadt Barmstedt
Empfänger: Stadt Barmstedt
IBAN: DE02 2305 1030 0005 0501 66
BIC: NOLADE21SHO
Bankinstitut: Sparkasse Südholstein
Stadt Barmstedt
Empfänger: Stadt Barmstedt
IBAN: DE54 2219 1405 0021 0424 50
BIC: GENODEF1PIN
Bankinstitut: VR Bank in Holstein eG
Stichwörter
Abmeldung von Gewerbe, Gewerbe, Gewerbe abmelden, Gewerbe ummelden, Gewerbeabmeldung, Gewerbeamt, Gewerbeangelegenheiten, Gewerbeanmeldung, Gewerbeauskunft, Gewerberegister, Gewerberegisterauskunft, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungswidrigkeit
VG Stadt Barmstedt - Amt Hörnerkirchen - Bauen und Umwelt - Bauleitplanung/ Grundstücksangelegenheiten/ Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein - Parkplatz: Parkplatz
Anzahl: 10 Gebühren: nein
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Kontakt
Kontaktperson
Frau B. Wappler
Telefon Festnetz: 04123 681-226
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
"Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
herrenlose Fahrräder, alte Fahrräder, Sperrmüll, Müllabfuhr, Elektromüll, unerlaubte Entsorgung, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder, Bauschutt, Autowrack, Müllkippe, Fahrrad-Rahmen, herrenlose Räder, Waschmaschine, Unrat