Wilden Müll melden
Beschreibung
Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Amt Oldenburg-Land
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Johannes Kohlscheen
Ihor Artykula
Süleyman Büyükasik
Angelika Franz
Martina Hüttmann
Hausanschrift
Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-17
E-Mail: rechnungen@amt-oldenburg-land.de
E-Mail: info@amt-oldenburg-land.de
Nadine Germeroth-Fisler
Ivonne Köhn
Ilona Karmanova
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-24
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: wohngeld@amt-oldenburg-land.de
Evelyne Mühlmeister
Tanja Kording
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-42
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: personal@amt-oldenburg-land.de
E-Mail: hauptamt@amt-oldenburg-land.de
Knut Plöger
Katja Richter-Glagow
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-40
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: kaemmerei@amt-oldenburg-land.de
Olaf Roden
Stefanie Schmidt
Jan Sonnenkalb
Hausanschrift
Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-46
E-Mail: steueramt@amt-oldenburg-land.de
Annette Schön
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-35
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: steueramt@amt-oldenburg-land.de
Sabrina Steenbock
Doreen van Bühren
Hausanschrift
Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-12
Angela Steffien
Internet
Fachdienst Natur und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: naturschutz@kreis-oh.de
E-Mail: boden.gewaesser@kreis-oh.de
Kontaktperson
Herr Hartz (Fachgebiet Ordnung und Abfall)
Ordnungswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Johannes Kohlscheen
Evelyne Mühlmeister
Internet
Stichwörter
Beschwerden Winterdienst im Ordnungsamt, Ordnungsamt, Ordnungsbehörde, Ordnungswidrigkeit, Ordnungswidrigkeiten, Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Verfahrensablauf
"Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
herrenlose Fahrräder, alte Fahrräder, Sperrmüll, Müllabfuhr, Elektromüll, unerlaubte Entsorgung, kaputtes Fahrrad, Fahrrad ohne Räder, Bauschutt, Autowrack, Müllkippe, Fahrrad-Rahmen, herrenlose Räder, Waschmaschine, Unrat