Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Beschreibung

    Wenn Sie "wilden Müll" melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Amt Berkenthin - Ordnungsabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schart 16

    23919 Berkenthin

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4544 8001-0

    Fax: +49 4544 8001-31

    E-Mail: info@amt-berkenthin.de

    Kontaktperson

    Internet

    Bankverbindung

    Amt Berkenthin

    Empfänger: Amt Berkenthin

    IBAN: DE72 2305 2750 0006 0046 60

    BIC: NOLADE21RZB

    Bankinstitut: Kreissparkasse Herzogtum Lauenburg

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    unerlaubte Entsorgung, Bauschutt, Waschmaschine, Müllabfuhr, Elektromüll, Autowrack, alte Fahrräder, Sperrmüll, herrenlose Räder, Fahrrad ohne Räder, Müllkippe, kaputtes Fahrrad, herrenlose Fahrräder, Unrat, Fahrrad-Rahmen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de