Wilden Müll melden
Sofern Sie "wilden Müll" vorfinden, dann können Sie diesen bei Ihrer zuständigen Kommune melden.
Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfall: Wilder Müll
Sofern Sie "wilden Müll" vorfinden, dann können Sie diesen bei Ihrer zuständigen Kommune melden.
Beschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Hinweise für Neumünster: Müll
Sie sind unterwegs und entdecken ein defekte Lampe oder Ampel, ein Schlagloch, Scherben auf dem Radweg, verdreckte Grünanlagen oder Spielplätze oder überlaufende Papierkörbe. Und Sie wollen es der Stadt Neumünster problemlos melden. Das ermöglicht das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster mit der Mängelmelder-App für Smartphones. Diese ist unter „Mängelmelder Neumünster“ im iOS-App Store oder Google Play Store zu finden und herunterzuladen.
Darüber hinaus bietet die Stadt Neumünster die Möglichkeit, über ein Online-Formular unter www.neumuenster.de/buergertipp auf Mängel hinzuweisen.
Sie sind unterwegs und entdecken ein defekte Lampe oder Ampel, ein Schlagloch, Scherben auf dem Radweg, verdreckte Grünanlagen oder Spielplätze oder überlaufende Papierkörbe. Und Sie wollen es der Stadt Neumünster problemlos melden. Das ermöglicht das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster mit der Mängelmelder-App für Smartphones. Diese ist unter "Mängelmelder Neumünster" im iOS-App Store oder Google Play Store zu finden und herunterzuladen.
Darüber hinaus bietet die Stadt Neumünster die Möglichkeit, über ein Online-Formular unter www.neumuenster.de/buergertipp auf Mängel hinzuweisen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
Landesbehörden
Zuständigkeit
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ansprechpartner
Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag von  07:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
Abfallbehälter, Abfallberatung, Abfallbetrieb, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsamt, Abfallwirtschaft, Abfluss verstopft, Biotonne, Braune Tonne, Duales System, Entsorgung, Kanal verstopft, Mülltonne, Restmüll, Restmüllbehälter, Restmülltonnen, Sondermüll, Sperrmüll, Sperrmüllkarten, Stadtreiniger, Stadtreinigung, Stadtreinigungs- und Fuhramt, Stadtreinigungsamt, Straßenreinigung, verstopfte Abwasserleitung, Winterdienst, Winterdienst-Beschwerden
erforderliche Unterlagen
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage(n)
Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen
Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfall: Wilder Müll
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016
Stichwörter
Müllabfuhr, Unrat, Sperrmüll, Müllkippe, alte Fahrräder, Elektromüll, Bauschutt, Waschmaschine, Fahrrad-Rahmen, herrenlose Fahrräder, Fahrrad ohne Räder, kaputtes Fahrrad, Autowrack, herrenlose Räder, unerlaubte Entsorgung