Wilder Müll Entsorgung

    Wilden Müll melden

    Sofern Sie "wilden Müll" vorfinden, dann können Sie diesen bei Ihrer zuständigen Kommune melden.

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfall: Wilder Müll

    Sofern Sie "wilden Müll" vorfinden, dann können Sie diesen bei Ihrer zuständigen Kommune melden.

    Beschreibung

    Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Landesbehörden

    Zuständigkeit

    Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.

    Ansprechpartner

    Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Untere Abfallentsorgungsbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 115

    E-Mail: unv@luebeck.de

    De-Mail: info@luebeck.sh-kommunen.de-mail.de

    Internet

    Stichwörter

    Abfall, Abfallablagerung, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen, Abfallmanagement, Abfallwirtschaft, Abwasser, Abwasserbehandlung, Abwasserbehandlungsanlange, gewerblicher Abfall, Heizöltanks, Illegaler Müll, industrieller Abfall, Kläranlage, Lagerung wassergefärdender Stoffe, Sicherung Grundwasser, Tankstellen, unerlaubte Abfallablagerung, unerlaubte Müllentsorgung, wassergefärdende Stoffe, wilder Müll

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2018

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Entsorgungsbetriebe Lübeck

    Adresse

    Hausanschrift

    Malmöstraße 22

    23560 Lübeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 17:00 Uhr  Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00  - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 16:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 451 707600

    Fax: +49 451 70760710

    E-Mail: entsorgungsbetriebe@ebhl.de

    De-Mail: info@luebeck.de-mail.de

    Internet

    Stichwörter

    Abfall, Abfallbehälter, Abfallberatung, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsanlagen, Abfallwirtschaft, Abwasser, Abwasserleitung, Abwasserleitungen, Altkleider, Altkleiderbox, Altkleidercontainer, Altkleidersammlung, Altpapier, Anschluss, Bauabfälle, Bauen, Baum- und Strauchschnitt, Baumschnitt, Bauschutt, Behinderten WC-Schlüssel, Besuch der Deponie, Bettgestell, Biotonne, Braune Tonne, Container, Containerstandplatz, Eis, Elektrogeräte, Elektronikgeräte, Elektroschrott, Entsorgung, Entsorgungsbetriebe Lübeck, Entwässerung, Schmutzwasser, Farben, Gartenabfälle, Gartensprengwasser, Gebührenerstattung, Gehwege, Gelb, gelbe Säcke, gelber Sack, Glätte, Grundstückseigentümer, Grünschnitt, Gully, Gullydeckel, Handys, Haushaltsreiniger, Hausmüll, Heckenschnitt, Kanal, Kanalisation, Kanalnetz, Klärwerke, Kompostierungswerk, Kompostierungswerk, Führungen, Kühlgeräte, Lacke, Laub, Laubentsorgung, Leitungen, Leuchtstoffröhren, Mischwasser, Mülltonne, Nebenzähler, öffentliche Toiletten, Papierbehälter, Pfütze, Räum- und Streupflicht, Recyclinghof, Recyclinghöfe, Regenwasser, Regenwasserleitungen, Reinigung der Abfallbehälter, Reinigungspflicht, Restabfall, Restabfalltonne, Restmüll, Restmüllbehälter, Restmülltonne, Restmülltonnen, Sammelbehälter, Schadstoffe, Schnee, Schrank, Servicemobil, Sonderabfälle, Sondermüll, Sperrmüll, Straßen, Straßenreinigung, Straßenreinigungssatzung, Strauchschnitt, Streupflicht, Stuhl, Tag der offenen Tür, Tannenbaum abfuhr, Tisch, Toilette, Toiletten, Toiletten für Behinderte, Toiletten für Menschen mit Behinderung, Umzug, verstopfte Abwasserleitung, Verstopfung, Wasser auf Straße, WC für Behinderte, Weihnachten, Weihnachtsbaum abfuhr, Wertstoffcontainer, Wertstoffentsorgung, Wertstoffhof, Winterdienst

    Version

    Technisch erstellt am 02.09.2009

    Technisch geändert am 05.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfall: Wilder Müll

    Verfahrensablauf

    „Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Hinweise für Lübeck: Abfall: Wilder Müll

    Bei Privatgrundstücken bitte angeben:

    • Angaben zum Fundort
    • Art des Abfalls
    • Abfallmenge
    • Datum der Feststellung / seit wann lagert der Abfall dort?
    • den Verursacher (ggf. Name, Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Adressaufkleber u.a.)

    Bitte wenden Sie sich an die Untere Abfallbehörde

    Bei Öffentlichen Grundstücken:
    Bitte wenden Sie sich an die Entsorgungsbetriebe der Hansestadt Lübeck.
    Sollten Sie keine Angaben Tätigen können. bitte wenden Sie sich an die Entsorgungsbetriebe der Hansestadt Lübeck.

    Bei Privatgrundstücken bitte angeben:

    • Angaben zum Fundort
    • Art des Abfalls
    • Abfallmenge
    • Datum der Feststellung / seit wann lagert der Abfall dort?
    • den Verursacher (ggf. Name, Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Adressaufkleber u.a.)

    Bitte wenden Sie sich an die Untere Abfallbehörde

    Bei Öffentlichen Grundstücken:
    Bitte wenden Sie sich an die Entsorgungsbetriebe der Hansestadt Lübeck.
    Sollten Sie keine Angaben Tätigen können. bitte wenden Sie sich an die Entsorgungsbetriebe der Hansestadt Lübeck.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.

    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von „wildem Müll“ verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit am 02.11.2016

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 03.01.2025

    Stichwörter

    Müllabfuhr, Unrat, Sperrmüll, Müllkippe, alte Fahrräder, Elektromüll, Bauschutt, Waschmaschine, Fahrrad-Rahmen, herrenlose Fahrräder, Fahrrad ohne Räder, kaputtes Fahrrad, Autowrack, herrenlose Räder, unerlaubte Entsorgung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020