Verbraucherzentrale Förderung

    Verbraucherschutz

    Der Verbraucherschutzes dient dazu, Verbraucherinnen / Verbraucher vor schädlichen oder nachteiligen Auswirkungen von Konsumgütern und Dienstleistungen zu schützen.

    Beschreibung

    Verbraucherinformation, Verbraucherberatung und Ernährungsaufklärung wird in Schleswig-Holstein durch etablierte Verbraucherschutzorganisationen vorgenommen. Im Bereich der Ernährungs- und Verbraucherbildung gibt es eine Vielzahl von Projekten, die von der Landesregierung in Kooperation mit verschiedenen Verbraucherschutzorganisationen durchgeführt werden.

    Gängigerweise wird der Verbraucherschutz in zwei Bereiche unterteilt, den wirtschaftlichen und den gesundheitlichen Verbraucherschutz:

    • Im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gibt es einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher grundsätzlich nur Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände, Arzneimittel, Medizinprodukte, Haushaltsgeräte und Spielzeug angeboten werden dürfen, die gesundheitlich und gebrauchstechnisch unbedenklich sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die gesundheitsbezogene Ernährungsaufklärung und -information. Mit dem Verbraucherinformationsgesetz erhält jedermann das Recht, bei den zuständigen Behörden Informationen zu Lebens- und Futtermitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs, Wein und Kosmetik abzufragen.
       
    • Der wirtschaftliche Verbraucherschutz wird bestimmt durch den Schutz vor Täuschung und vor Übervorteilung auf den Konsummärkten und die Stärkung der Eigenverantwortung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Durch die Verbesserung von Verbraucherrechten im Zivilrecht und Vorgaben für die anbietende Wirtschaft wird den Verbraucherinteressen Geltung verschafft. Die Schwerpunkte sind Finanzdienstleistungen, neue Medien, Gesundheit/Pflege, Energie und Telekommunikation.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz, Veterinärwesen).

    Ansprechpartner

    Kreis Rendsburg-Eckernförde - Der Landrat

    Adresse

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 8

    24768 Rendsburg

    Öffnungszeiten

    Für die Bereiche Bauaufsicht, Kfz-Zulassung und Zuwanderung können online Termine vereinbart werden. Soweit möglich, bevorzugen Sie bitte den Kontakt per Telefon oder E-Mail. Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-17:30 Uhr Mi. 7:15-12:00 Uhr Do. 8:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr Fr. 8:00-12:00 Uhr Abweichende Öffnungszeiten gelten für: Zuwanderung Mo. 8:00-12:00 Uhr Di. 8:00-12:00 und 14:00-17:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 8:00-12:00 Uhr Fr. geschlossen Aufzug vorhanden: ja

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4331 202-0

    Fax: +49 4331 202-295

    E-Mail: info@kreis-rd.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beratung, Verbraucherinformationen und Unterstützung bei der Verfolgung Ihrer Rechte erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. (VZ SH).
    Einige spezielle Beratungsleistungen sind allerdings kostenpflichtig. Über die Höhe der Gebühren erteilt die VZ SH Auskunft.

    Weitere Informationen zum Verbraucherschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 25.10.2024

    Stichwörter

    Gewerbeaufsicht, Verbraucherschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English