Verbraucherzentrale Förderung

    Verbraucherschutz

    Der Verbraucherschutzes dient dazu, Verbraucherinnen / Verbraucher vor schädlichen oder nachteiligen Auswirkungen von Konsumgütern und Dienstleistungen zu schützen.

    Beschreibung

    Verbraucherinformation, Verbraucherberatung und Ernährungsaufklärung wird in Schleswig-Holstein durch etablierte Verbraucherschutzorganisationen vorgenommen. Im Bereich der Ernährungs- und Verbraucherbildung gibt es eine Vielzahl von Projekten, die von der Landesregierung in Kooperation mit verschiedenen Verbraucherschutzorganisationen durchgeführt werden.

    Gängigerweise wird der Verbraucherschutz in zwei Bereiche unterteilt, den wirtschaftlichen und den gesundheitlichen Verbraucherschutz:

    • Im Bereich des gesundheitlichen Verbraucherschutzes gibt es einen gesetzlichen Anspruch darauf, dass Ihnen als Verbraucherin oder Verbraucher grundsätzlich nur Lebensmittel, kosmetische Mittel, Bedarfsgegenstände, Arzneimittel, Medizinprodukte, Haushaltsgeräte und Spielzeug angeboten werden dürfen, die gesundheitlich und gebrauchstechnisch unbedenklich sind. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist die gesundheitsbezogene Ernährungsaufklärung und -information. Mit dem Verbraucherinformationsgesetz erhält jedermann das Recht, bei den zuständigen Behörden Informationen zu Lebens- und Futtermitteln sowie Gegenständen des täglichen Bedarfs, Wein und Kosmetik abzufragen.
       
    • Der wirtschaftliche Verbraucherschutz wird bestimmt durch den Schutz vor Täuschung und vor Übervorteilung auf den Konsummärkten und die Stärkung der Eigenverantwortung von Verbraucherinnen und Verbrauchern. Durch die Verbesserung von Verbraucherrechten im Zivilrecht und Vorgaben für die anbietende Wirtschaft wird den Verbraucherinteressen Geltung verschafft. Die Schwerpunkte sind Finanzdienstleistungen, neue Medien, Gesundheit/Pflege, Energie und Telekommunikation.

    Hinweise für Neumünster: Verbraucherschutz

    Bitte beachten Sie:

    • Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein ist für wirtschaftlichen Verbraucherschutz zuständig.

    Service-Telefon 0431 590 99 40
    E-Mail: info@vzsh.de
    https://www.verbraucherzentrale.sh/

    • Die Veterinär- und Lebensmittelaufsicht der Stadt Neumünster ist ausschließlich für gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig.

    Großflecken 23, 24534 Neumünster
    Telefon 04321 942 2559
    Telefax 04321 942 2082
    E-Mail: veterinaer@neumuenster.de

    Öffnungszeiten:
    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz, Veterinärwesen).

    Ansprechpartner

    Für Neumünster wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Beratung, Verbraucherinformationen und Unterstützung bei der Verfolgung Ihrer Rechte erhalten Sie bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein e. V. (VZ SH).
    Einige spezielle Beratungsleistungen sind allerdings kostenpflichtig. Über die Höhe der Gebühren erteilt die VZ SH Auskunft.

    Weitere Informationen zum Verbraucherschutz finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Verbraucherschutz, Gewerbeaufsicht

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English