Kostenerstattungsbetrag für Ausgleichsmaßnahmen für den Naturschutz Erhebung

    Naturschutz: Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

    Vorhaben, die die Natur unvermeidbar beeinträchtigen, müssen durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege ausgegelichen werden.

    Beschreibung

    Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten. Da immer deutlicher wird, dass schwere Beeinträchtigungen oder gar eine Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden neben dem Schutz der Landschaft insbesondere Erhalt, gegebenenfalls Wiederherstellung und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes angestrebt.

    Wer ein Vorhaben durchführen will, durch das die Nutzung oder Gestalt der Umgebung verändert wird und das den Naturhaushalt oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen kann - insbesondere durch Baumaßnahmen - benötigt im Regelfall eine Eingriffsgenehmigung. Dabei müssen die damit einhergehenden Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes möglichst gering gehalten werden. Unvermeidbare Beeinträchtigungen sind, je nach Situation, entweder durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gleichartig auszugleichen oder, soweit ein Ausgleich nicht zu leisten ist, durch Ersatzmaßnahmen gleichwertig zu kompensieren.

    Als Ökokonto wird die gezielte Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können. Mit Hilfe des Ökokontos werden Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen vorgezogen, dokumentiert und verwaltet, bis sie einem Eingriff zugeordnet werden können.

    Zusätzlich zur Eingriffsgenehmigung können heute viele weitere naturschutzrechtliche Zulassungen erforderlich sein (zum Beispiel Artenschutz, Biotopschutz, Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie, Schutzgebietsregelungen).

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).

    Ansprechpartner

    Stadt Flensburg - Untere Naturschutzbehörde (UNB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Munketoft 14

    24937 Flensburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    24931 Flensburg

    Die Postadresse für alle städtischen Dienststellen lautet: Stadt Flensburg Dienststelle (z.B. Ordnungsverwaltung) 24931 Flensburg

    Öffnungszeiten

    Termine nur nach Vereinbarung Mo.-Fr. 08:30 - 12:00 Uhr Do. 14:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 461 85-2245

    Telefon Festnetz: +49 461 85-2198

    Fax: +49 461 85-2974

    E-Mail: naturschutz@flensburg.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 11.07.2013

    Technisch geändert am 14.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • Lagepläne,
    • Beschreibungen,
    • Angaben, die zur Beurteilung des Vorhabens notwendig sind.

    Da weitere Unterlagen erforderlich sein können, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Es können Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Viele Kreise und Städte mit eigener unterer Naturschutzbehörde haben einen eigenen Internetauftritt, dem Sie unmittelbar Informationen sowie Ansprechpartner entnehmen können.

    Weitere Informationen und Hinweise finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020