einheitliche Betriebsprämie Gewährung

    Landwirtschaftliche Direktzahlung (EU-Direktzahlungen)

    Inhabern landwirtschaftlicher Betriebe soll mit Hilfe von EU-Direktzahlungen ein regelmäßiges Einkommen gesichert werden.

    Beschreibung

    Die EU-Direktzahlungen dienen als Einkommensbeihilfe für Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe.
    Die Direktzahlung ist aufgeteilt in

    • die Basisprämie,
    • die Zahlung für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden – Greeningprämie - (Anbaudiversifizierung, Dauergrünland und Flächennutzung im Umweltinteresse),
    • die Umverteilungsprämie,
    • die Junglandwirteprämie sowie
    • die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung.

    Die Zahlungsansprüche müssen ab 2015 neu beantragt werden. Die alten Zahlungsansprüche haben ihre Gültigkeit verloren.

    Die den Antragstellern im Jahr 2015 neu zugewiesenen Zahlungsansprüche bilden die Grundlage für die Direktzahlung. Sie können ab 2016 zwischen den landwirtschaftlichen Betrieben verkauft und verpachtet werden.

    Die Nutzung der Zahlungsansprüche ist nur in der Region möglich, in der sie zugeteilt wurden.

    Erst ab 2019 ist die bundesweite Basisprämie umgesetzt.

    Jedes Jahr ändert sich die Höhe der Zahlung pro Hektar.

    Direktzahlungen werden ab 2015 nur noch an „aktive“ Betriebsinhaber gewährt.

    Voraussetzung für die Gewährung der Direktzahlung ist die Bewirtschaftung einer beihilfefähigen Fläche in Größe von einem Hektar und der Besitz von mindestens einem Zahlungsanspruch. Statt einer Nutzung ist es ausreichend, die Fläche in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand zu halten.

    Zuständigkeit

    An das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL).

    Ansprechpartner

    Für Schleswig-Holstein wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Formulare

    Sammelantragsverfahren:

    Die Beantragung erfolgt in der Regel im Online-Verfahren:

    • Die Antragsteller füllen ihren Antrag am PC mit Hilfe des InetWebClient aus.
    • Die Bearbeitungsinformationen stehen im Anwenderhandbuch zum InetWebClient, welches im Online-Verfahren heruntergeladen werden kann.

    Papierantragsteller erhalten vom LLnL auf Anfrage Papierantragsunterlagen zugesandt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Antragstellung muss bis zum 15. Mai jeden Jahres erfolgen.

    Kosten

    Keine

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)