Schutzgebiet Erklärung

    Schutzgebiete

    Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr zu Schutzgebiete erklärt werden.

    Beschreibung

    Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes zum Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil erklärt werden.
    Das Naturschutzgebiet ist die strengste dieser Schutzkategorien.

    Die Erklärung zum Schutzgebiet bestimmt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck und die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote. Sie enthält die Pflege-, Entwicklungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen soweit dies erforderlich ist.

    Zuständigkeit

    • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder,
    • sofern es um die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken oder um die Auswahl von Natura 2000-Gebieten geht, an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

    Ansprechpartner

    Kreis Stormarn - Fachdienst 55 - Naturschutz - 550 Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Mommsenstr. 13

    23843 Bad Oldesloe

    Parkplätze

    • Mutter- und Kindparkplatz:
      Anzahl: 20  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bahnhof/ZOB
      Linie:
      • Regionalbahn: -

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04531 160-1402

    Telefon Festnetz: 04531 160-1467

    Telefon Festnetz: 04531 160-1443

    E-Mail: naturschutz@kreis-stormarn.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben den Schutzgebieten nach den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften gibt es auch in Schleswig-Holstein das europaweite Netz der Natura 2000-Gebiete. Die NATURA 2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach der FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Stichwörter

    Landschaftsschutzgebiete, Umweltschutz, Landschaftsplanung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English