Schutzgebiet Erklärung

    Schutzgebiete

    Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr zu Schutzgebiete erklärt werden.

    Beschreibung

    Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes zum Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil erklärt werden.
    Das Naturschutzgebiet ist die strengste dieser Schutzkategorien.

    Die Erklärung zum Schutzgebiet bestimmt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck und die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote. Sie enthält die Pflege-, Entwicklungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen soweit dies erforderlich ist.

    Zuständigkeit

    • An die Kreise oder kreisfreien Städte oder,
    • sofern es um die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken oder um die Auswahl von Natura 2000-Gebieten geht, an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

    Ansprechpartner

    Kreis Steinburg - IV11 Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Langer Peter 27a

    25524 Itzehoe

    Postanschrift

    Viktoriastraße 16-18

    25524 Itzehoe

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4821 69618

    Fax: +49 4821 699618

    E-Mail: naturschutzbehoerde@steinburg.de

    Internet

    Stichwörter

    Landschaftsschutz, Naturschutz, Naturschutzbehörde, untere Naturschutzbehörde

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben den Schutzgebieten nach den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften gibt es auch in Schleswig-Holstein das europaweite Netz der Natura 2000-Gebiete. Die NATURA 2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach der FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Landschaftsplanung, Umweltschutz, Landschaftsschutzgebiete

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de