Schutzgebiete
Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr zu Schutzgebiete erklärt werden.
Beschreibung
Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes zum Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil erklärt werden.
Das Naturschutzgebiet ist die strengste dieser Schutzkategorien.
Die Erklärung zum Schutzgebiet bestimmt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck und die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote. Sie enthält die Pflege-, Entwicklungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen soweit dies erforderlich ist.
Zuständigkeit
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder,
- sofern es um die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken oder um die Auswahl von Natura 2000-Gebieten geht, an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Naturschutz und Landschaftspflege
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr.
Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Kontakt
E-Mail: naturschutz@segeberg.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Neben den Schutzgebieten nach den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften gibt es auch in Schleswig-Holstein das europaweite Netz der Natura 2000-Gebiete. Die NATURA 2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach der FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Landschaftsschutzgebiete, Umweltschutz, Landschaftsplanung