Schutzgebiete
Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr zu Schutzgebiete erklärt werden.
Beschreibung
Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes zum Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil erklärt werden.
Das Naturschutzgebiet ist die strengste dieser Schutzkategorien.
Die Erklärung zum Schutzgebiet bestimmt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck und die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote. Sie enthält die Pflege-, Entwicklungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen soweit dies erforderlich ist.
Zuständigkeit
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder,
- sofern es um die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken oder um die Auswahl von Natura 2000-Gebieten geht, an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Ansprechpartner
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung@dithmarschen.de
Telefon Festnetz: 0481 97-0
Fax: 0481 97-1580
Formulare
Aufteilung nach Bezirken
Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Bau, Naturschutz und Regionalentwicklung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: fd-bau-naturschutz-und-regionalentwicklung@dithmarschen.de
Telefon Festnetz: 0481 97-0
Fax: 0481 97-1580
Formulare
Aufteilung nach Bezirken
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Neben den Schutzgebieten nach den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften gibt es auch in Schleswig-Holstein das europaweite Netz der Natura 2000-Gebiete. Die NATURA 2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach der FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Landschaftsplanung, Landschaftsschutzgebiete, Umweltschutz