Lärmschutz
Vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm werden Sie durch entsprechende Regelungen und Maßnahmen geschützt.
Beschreibung
Lärmschutz bezeichnet alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Gewerbe- und Industrieanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen und Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.
Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es
- um Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit Privathaushalten, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten,
- um die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten oder
- um die Aufstellung von Lärmaktionsplänen im Rahmen der Lärmminderungsplanung geht.
An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR), wenn es um Lärmprobleme im Zusammenhang mit gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe) geht.
Ansprechpartner
Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB III: Bürgerservice - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Öffnungszeiten
Vor-Ort-Termine in den Fachbereichen der Amtsverwaltung nach Absprache! Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes: Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr 14:00 bis 17:30 Uhr Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt (NUR für Einwohnermeldeamtsangelegenheiten): Montag 09:00 bis 12:00 Uhr 13:30 bis 18:00 Uhr Nutzen Sie für Terminvereinbarungen gerne unsere Online-Terminbuchung.
Kontakt
Kontaktperson
Frau L. Finsterwalder
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509-325
E-Mail: ordnung@amt-itzstedt.de
Frau M. Jakubassa
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509-323
E-Mail: ordnung@amt-itzstedt.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
- Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm,
- Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG),
- Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm,
- Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG).
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein", sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Lärmkartierung, Immissionen, Krach, Grenzwerte, Gaststättenlärm, Lärmverursacher, Verkehrslärm