Lärmschutz
Vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm werden Sie durch entsprechende Regelungen und Maßnahmen geschützt.
Beschreibung
Lärmschutz bezeichnet alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.
Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Gewerbe- und Industrieanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen und Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.
Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.
Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es
- um Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit Privathaushalten, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten,
- um die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten oder
- um die Aufstellung von Lärmaktionsplänen im Rahmen der Lärmminderungsplanung geht.
An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR), wenn es um Lärmprobleme im Zusammenhang mit gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe) geht.
Ansprechpartner
Amt Itzstedt - Amt Itzstedt: FB III: Bürgerservice - Ordnungsangelegenheiten
Adresse
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Öffnungszeiten
Vor-Ort-Termine in den Fachbereichen der Amtsverwaltung nach Absprache!  Zusätzlich gesonderte Öffnungszeiten des  Einwohnermeldeamtes : Dienstag         08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag    08:00 bis 12:00 Uhr                           14:00 bis 17:30 Uhr Freitag             08:00 bis 12:00 Uhr Öffnungszeiten des Bürgerbüros in Tangstedt  (NUR für Einwohnermeldeamtsangelegenheiten) : Montag            09:00 bis 12:00 Uhr                           13:30 bis 18:00 Uhr Nutzen Sie für Terminvereinbarungen gerne unsere  Online-Terminbuchung .
Kontakt
Kontaktperson
Frau L. Finsterwalder
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
Telefon Festnetz: 04535 509-325
E-Mail: ordnung@amt-itzstedt.de
Frau M. Jakubassa
Postanschrift
Segeberger Straße 41
23845 Itzstedt
E-Mail: ordnung@amt-itzstedt.de
Telefon Festnetz: 04535 509-323
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein", sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Lärmverursacher, Immissionen, Lärmkartierung, Krach, Verkehrslärm, Grenzwerte, Gaststättenlärm