Lärmschutz Überwachung

    Lärmschutz

    Vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm werden Sie durch entsprechende Regelungen und Maßnahmen geschützt.

    Beschreibung

    Lärmschutz bezeichnet alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

    Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Gewerbe- und Industrieanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen und Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.

    Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.

    Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.

    Hinweise für Bösdorf: Lärmschutz

    Informationen über Lärm

    Wer hat sich nicht schon einmal über den Lärm geärgert, den andere verursachen. Sei es der Nachbar, der den Rasen mäht, die Baustelle nebenan mit ihren unterschiedlichen Geräuschquellen, der Verkehrslärm oder das lautstarke Feiern in der Nachbarschaft. Die unterschiedlichen Nutzungen wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr in einer Stadt auf engem Raum führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über das was an Lärm zumutbar bzw. unzumutbar ist.

    Der Fachbereich Bürgerservice der Stadt Plön hat auf 15 Seiten in allgemeinverständlicher Form eine Informationsbroschüre im handlichen DIN A5-Format erstellt. Darin wird über die wichtigsten Problemfelder im Zusammenhang mit Lärm informiert, sie ist im Plöner Rathaus kostenlos erhältlich bzw. kann hier als PDF aufgerufen werden.

    Zu den einzelnen Themengebieten werden auch die zuständigen Ansprechpartner aufgeführt. Für Rückfragen stehen Ihnen jedoch selbstverständlich außerdem die Mitarbeiter/innen des Ordnungsamtes zur Verfügung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es

    • um Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit Privathaushalten, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten,
    • um die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten oder
    • um die Aufstellung von Lärmaktionsplänen im Rahmen der Lärmminderungsplanung geht.

    An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR), wenn es um Lärmprobleme im Zusammenhang mit gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe) geht.

    Ansprechpartner

    Stadt Plön

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßberg 3 - 4

    24306 Plön

    Kontakt

    Fax: +49 4522 505-69

    Telefon Festnetz: +49 4522 505-0

    E-Mail: info@ploen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 03.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein", sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Lärmkartierung, Krach, Immissionen, Lärmverursacher, Grenzwerte, Verkehrslärm, Gaststättenlärm

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English