Lärmschutz Überwachung

    Lärmschutz

    Vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm werden Sie durch entsprechende Regelungen und Maßnahmen geschützt.

    Beschreibung

    Lärmschutz bezeichnet alle Regelungen und Maßnahmen zum Schutz vor erheblich belästigendem oder gesundheitsgefährdendem Lärm. Die gesetzlichen Regelungen zum Lärmschutz dienen dem Interessenausgleich zwischen Lärmverursacher und Betroffenen.

    Im Rahmen des Lärmschutzes wird zwischen Flugplätzen, Straßen- und Schienenwegen, Gewerbe- und Industrieanlagen sowie Sport- und Freizeitanlagen als Lärmquellenarten differenziert. Für jede dieser Lärmquellenarten existieren in Abhängigkeit von der Gebietsart unterschiedliche Beurteilungsgrundlagen und Immissionsgrenz- oder Immissionsrichtwerte.

    Zum Lärmschutz gehört auch eine vorsorgende Bauleitplanung wie zum Beispiel die Trennung von Industrie- und Wohngebieten oder die Konzentration des Lärms auf Bereiche, wo er ohnehin nicht vermeidbar ist.

    Im Jahr 2002 haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft im Einvernehmen mit dem Europäischen Parlament die Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm verabschiedet. Ziel dieser Richtlinie ist unter anderem eine EU-weite Bestandsaufnahme der Lärmbelastung durch verschiedene Lärmquellen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, wenn es

    • um Lärmbelästigungen im Zusammenhang mit Privathaushalten, Gaststätten, Anlagen auf Märkten, Sport- oder Volksfesten,
    • um die Ausarbeitung strategischer Lärmkarten oder
    • um die Aufstellung von Lärmaktionsplänen im Rahmen der Lärmminderungsplanung geht.

    An das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein (LLUR), wenn es um Lärmprobleme im Zusammenhang mit gewerblichen Anlagen (unter anderem Kraftwerke, Tierintensivhaltungen, Handwerksbetriebe) geht.

    Ansprechpartner

    Allgemeine Sozialhilfe - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Soziales

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    Rathausplatz 3 - 5

    22880 Wedel

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    Rathausplatz 3-5

    Postfach 260

    22871 Wedel

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    Montag: geschlossen Dienstag: 08:30 - 13:00 Uhr Mittwoch: geschlossen Donnerstag: 15:00 - 19:00 Uhr Freitag: 08:30 - 13:00 Uhr Weitere Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung.

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    Telefon Festnetz: +49 4103 707-0

    Fax: +49 4103 707-300

    E-Mail: sozialamt@stadt.wedel.de

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    Technisch geändert am 10.07.2024

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    Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Stadt Wedel | Fachbereich 1 Bürgerservice | Ordnung und Einwohnerservice

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    Stadt- und Bauleitplanung - Stadt Wedel | Fachbereich 2 Bauen und Umwelt | Stadt- und Landschaftsplanung

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    Fax: +49 4103 707-300

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    Technisch geändert am 04.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein", sowie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 27.09.2024

    Stichwörter

    Grenzwerte, Verkehrslärm, Immissionen, Lärmverursacher, Gaststättenlärm, Lärmkartierung, Krach

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English