Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Beschreibung
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Amt Oldenburg-Land
Adresse
Hausanschrift
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr außerdem Donnerstag 13.00 Uhr bis 16.00 Uhr oder nach Vereinbarung Bürgerbüro Außenstelle in Großenbrode: Montag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Dienstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr Freitag: 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Johannes Kohlscheen
Ihor Artykula
Süleyman Büyükasik
Angelika Franz
Martina Hüttmann
Hausanschrift
Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-17
E-Mail: rechnungen@amt-oldenburg-land.de
E-Mail: info@amt-oldenburg-land.de
Nadine Germeroth-Fisler
Ivonne Köhn
Ilona Karmanova
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-24
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: wohngeld@amt-oldenburg-land.de
Evelyne Mühlmeister
Tanja Kording
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-42
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: personal@amt-oldenburg-land.de
E-Mail: hauptamt@amt-oldenburg-land.de
Knut Plöger
Katja Richter-Glagow
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-40
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: kaemmerei@amt-oldenburg-land.de
Olaf Roden
Stefanie Schmidt
Jan Sonnenkalb
Hausanschrift
Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-46
E-Mail: steueramt@amt-oldenburg-land.de
Annette Schön
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 04361 4937-35
Fax: 04361 4937-20
E-Mail: steueramt@amt-oldenburg-land.de
Sabrina Steenbock
Doreen van Bühren
Hausanschrift
Fax: 04361 4937-20
Telefon Festnetz: 04361 4937-12
Angela Steffien
Internet
Fachdienst Natur und Umwelt
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
E-Mail: naturschutz@kreis-oh.de
E-Mail: boden.gewaesser@kreis-oh.de
Kontaktperson
Herr Hartz (Fachgebiet Ordnung und Abfall)
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Hinweise (Besonderheiten)
An Ihre zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung oder deren beauftragte Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände bei Auskünften über bestehende Entsorgungsmöglichkeiten für Gartenabfälle.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Eigenkompostierung, Biotonne, Kompostierungsanlage, Wertstoffhof, Containerdienst, braune Tonne