• Groß Sarau (Landkreis Herzogtum Lauenburg, Schleswig-Holstein)

Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben

Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

Beschreibung

Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

zuständige Stelle

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Zuständigkeit

Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

Ansprechpartner

Abfallwirtschaft Südholstein GmbH

Adresse

Hausanschrift

Leineweberring 13

21493 Elmenhorst (Herzogtum-Lauenburg)

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten der AWSH in Elmenhorst/Lanken: Montag bis Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 16.00 Uhr Telefonisch erreichen Sie uns: Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr Die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe im Kreis Herzogtum Lauenburg Preise der Abfallentsorgung im Kreis Herzogtum Lauenburg finden Sie auf den Seiten www.awsh.de . Dort finden Sie ausführliche und aktuelle Informationen rund um das Thema Abfallentsorgung. Hier finden Sie Ihren persönlichen Abfallkalender .

Kontakt

Telefon Festnetz: 04151 8793-95

E-Mail: info@awsh.de

Version

Technisch erstellt am 16.02.2019

Technisch geändert am 26.03.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020

Amtsverwaltung Amt Lauenburgische Seen - Ordnungsamt Lauenburgische Seen

Adresse

Hausanschrift

Fünfhausen 1

23909 Ratzeburg

Kontakt

Internet

Version

Technisch erstellt am 08.07.2010

Technisch geändert am 16.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

Formulare

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Voraussetzungen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Fristen

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Bearbeitungsdauer

individuell

Kosten

Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

Hinweise (Besonderheiten)

An Ihre zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung oder deren beauftragte Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände bei Auskünften über bestehende Entsorgungsmöglichkeiten für Gartenabfälle.

Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfall: Gartenabfälle entsorgen

An Ihre zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung oder deren beauftragte Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände bei Auskünften über bestehende Entsorgungsmöglichkeiten für Gartenabfälle.

Weitere Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 15.01.2025

Stichwörter

Kompostierungsanlage, Eigenkompostierung, Biotonne, Wertstoffhof, braune Tonne, Containerdienst

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020