Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben

    Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Beschreibung

    Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
    Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
    Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
    Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
    Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.

    Hinweise für Neumünster: Gartenabfälle

    Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster ist in erster Linie Ihr Ansprechpartner in Sachen Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.

    Im Ortsrecht finden Sie alle relevanten Satzungen, wie z.B. die Abfallentsorgungssatzung.

    Das Technische Betriebszentrum (TBZ) der Stadt Neumünster ist in erster Linie Ihr Ansprechpartner in Sachen Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.

    Im Ortsrecht finden Sie alle relevanten Satzungen, wie z.B. die Abfallentsorgungssatzung.

    zuständige Stelle

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Zuständigkeit

    Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ

    Adresse

    Hausanschrift

    Niebüller Straße 90

    24536 Neumünster

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von  07:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2900

    Fax: +49 4321 942-2921

    E-Mail: tbz@neumuenster.de

    Internet

    Stichwörter

    Abfallbehälter, Abfallberatung, Abfallbetrieb, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsamt, Abfallwirtschaft, Abfluss verstopft, Biotonne, Braune Tonne, Duales System, Entsorgung, Kanal verstopft, Mülltonne, Restmüll, Restmüllbehälter, Restmülltonnen, Sondermüll, Sperrmüll, Sperrmüllkarten, Stadtreiniger, Stadtreinigung, Stadtreinigungs- und Fuhramt, Stadtreinigungsamt, Straßenreinigung, verstopfte Abwasserleitung, Winterdienst, Winterdienst-Beschwerden

    Version

    Technisch erstellt am 13.06.2018 (von: Stehmeier, Sandra)

    Technisch geändert am 15.12.2023 (von: Stolten, Janin-Susann)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Neumünster - Untere Abfallentsorgungsbehörde (FD Natur und Umwelt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brachenfelder Straße 1 - 3

    24534 Neumünster

    Parkplatz: Hinterm Stadthaus Brachenfelder Straße 1 und City-Parkhaus
    Gebühren: ja

    Bushalteststelle am Großflecken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2716(Geschäftszimmer)

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.12.2023 (von: Bonk, Sophie)

    Technisch geändert am 12.04.2024 (von: Bonk, Sophie)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.

    Formulare

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Voraussetzungen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Fristen

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Bearbeitungsdauer

    individuell

    Kosten

    Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich

    Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
    Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfall: Gartenabfälle entsorgen

    An Ihre zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung oder deren beauftragte Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände bei Auskünften über bestehende Entsorgungsmöglichkeiten für Gartenabfälle.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 15.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Kompostierungsanlage, Wertstoffhof, braune Tonne, Containerdienst, Biotonne, Eigenkompostierung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)