Garten- und Parkabfälle (Grünschnitt) zur Entsorgung abgeben
Die Abfallentsorgung privater Haushalte und somit auch von Gartenabfällen aus privaten Haushalten obliegt den Landkreisen und kreisfreien Städten als öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.
Beschreibung
Die Entsorgung von Gartenabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der Landkreise und kreisfreien Städte. Regelungen hierzu sind in den einzelnen Abfallentsorgungssatzungen sowie Gebührensatzungen festgeschrieben.
Dazu gehören u. a. Informationen über die Abfallgebühren, Müllbehälter (Biotonne, Bestellmöglichkeit), Abfallkalender (Abfuhrintervalle), vorhandene Hol- und Bringesysteme für Gartenabfälle.
Soweit von Seiten des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers noch keine Biotonne angeboten wird, bestehen alternative Entsorgungsangebote im Bringesystem (wie die Abgabemöglichkeiten von Gartenabfall bei Recyclinghöfen oder Containerdiensten) sowie teilweise die Nutzung einer Biotonne von privaten Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung).
Neben der Entsorgung von Gartenabfällen durch die Biotonne ist in den meisten Satzungen die Eigenkompostierung als Option zur Eigenverwertung der Gartenabfälle genannt. Bei nachgewiesener Möglichkeit der Eigenverwertung durch Kompostierung auf dem eigenen Grundstück kann der Bürger von der Anschlusspflicht an die Biotonne befreit werden.
Die getrennte Sammlung und spätere Verwertung von Gartenabfällen hat mehrere Vorteile für die Umwelt: Sie reduziert die Restabfallmenge und vereinfacht die Behandlung des Restabfalls. Die getrennte Sammlung vereinfacht die hochwertige Verwertung der Gartenabfälle und ermöglicht die Nutzung der in ihnen enthaltenen Humusbestandteile und Nährstoffe.
Hinweise für Kiel: Aktuelle Grünschnittsammlung
Grünabfallsammlung
Regelmäßig im Frühjahr und Herbst bietet der ABK in den Kieler Stadtteilen eine Grünabfallsammlung an. Für Kieler Bürgerinnen und Bürger ist die Abgabe von Gartenabfall bis zu einer Menge von maximal 1 Kubikmeter kostenlos (ohne Baumstubben oder Dickholz). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link.
Grünabfallsammlung
Regelmäßig im Frühjahr und Herbst bietet der ABK in den Kieler Stadtteilen eine Grünabfallsammlung an. Für Kieler Bürgerinnen und Bürger ist die Abgabe von Gartenabfall bis zu einer Menge von maximal 1 Kubikmeter kostenlos (ohne Baumstubben oder Dickholz). Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Link.
zuständige Stelle
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Zuständigkeit
Der für Sie zuständige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger ist der Landkreis beziehungsweise die kreisfreie Stadt Ihres Wohnsitzes.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Kiel - Umweltschutzamt, Nachhaltigkeitszentrum (ABK Kundenzentrum mit Abfallberatung, Umweltberatung und Klimaforum)
Aktuelles
Das Nachhaltigkeitszentrum ist eine Einrichtung der Landeshauptstadt Kiel, koordiniert durch das Umweltschutzamt, in Kooperation mit dem Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel (ABK) und dem Klimaforum. Das ABK Kundenzentrum  ist zuständig für diverse Beratungen und Serviceangebote zum Thema Abfall. Eine genaue Auflistung der Zuständigkeiten sowie den Kontakt finden Sie weiter unten aufgelistet. Die Umweltberatung  des Umweltschutzamtes der Landeshauptstadt Kiel ist zuständig für:  Nachhaltig und fair einkaufen und leben Klimagerecht und gentechnikfrei ernähren Umweltfreundlich mobil Naturnah gärtnern Schadstoffarm wohnen Energie und Wasser sparen Beratung und Vernetzung für nachhaltige Projekte und nachhaltiges Engagement Das Klimaforum , ein Zusammenschluss lokaler Initiativen, ist eine Anlaufstelle für Informationen, Beratung und Veranstaltungen rund um den Klimaschutz.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Abfallwirtschaftsbetrieb- Außenstelle Kundenzentrum (im Nachhaltigkeitszentrum) Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr Umweltberatung (im Nachhaltigkeitszentrum)  Montag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag: 09:00 - 13:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr (nur nach Vereinbarung)
Landeshauptstadt Kiel - Abfallwirtschaftsbetrieb Kiel - Kundenzentrum
Adresse
Hausanschrift
Daimlerstraße 2
Bus: Linie 14 und 15
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Telefonische Sprechzeiten:  Montag, Dienstag, Donnerstag 7.00 - 16.00 Uhr  Mittwoch, Freitag 7.00 - 12.00 Uhr  Persönliche Sprechzeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag 8.00 - 16.00 Uhr Mittwoch, Freitag 8.00 - 12.00 Uhr  Das Wertstoffzentrum Kiel in der Clara-Immerwahr-Str. 6, 24145 Kiel ist geöffnet  Montag bis Freitag von 9.00 bis 17.00 Uhr, Samstag von 9.00 bis 14.30 Uhr. Der Wertstoffhof in der Daimlerstraße 2 , 24109 Kiel, ist geöffnet Montag bis Freitag von 8.00 bis 16.00 Uhr. Die Schadstoffsammelstelle in der Gutenbergstraße ist für die Abgabe ausschließlich von Schadstoffen ebenfalls geöffnet (Montag bis Donnerstag von 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr, Freitag von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr sowie jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr).  
Kontakt
Internet
Stichwörter
Abfallbetrieb, Abfallentsorgungsamt, Stadtreinigungs- und Fuhramt, Stadtreinigungsamt
erforderliche Unterlagen
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, welche Unterlagen Sie einreichen müssen.
Formulare
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Voraussetzungen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfall: Gartenabfälle entsorgen
Verfahrensablauf
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Fristen
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Bearbeitungsdauer
individuell
Kosten
Abfrage bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern erforderlich
Wie für die Abfallentsorgung insgesamt gibt es auch für die Entsorgung von Gartenabfällen durch die Landkreise und kreisfreien Städte keine landesweit einheitliche Gebührenregelung.
Informationen zu den etwaigen Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers sowie den Homepages gewerblicher Entsorger.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfall: Gartenabfälle entsorgen
An Ihre zuständige Kreis- oder Stadtverwaltung oder deren beauftragte Abfallwirtschaftsgesellschaften oder Zweckverbände bei Auskünften über bestehende Entsorgungsmöglichkeiten für Gartenabfälle.
Weitere Informationen
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage der Landkreise und kreisfreien Städte sowie gewerblichen Entsorger.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020
Stichwörter
Kompostierungsanlage, Wertstoffhof, braune Tonne, Containerdienst, Biotonne, Eigenkompostierung