Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie dies zur Berechnung der Abgabe jährlich mitteilen.
Beschreibung
Wenn Sie Wasser aus dem Grundwasser oder einem oberirdischen Gewässer entnehmen, müssen Sie gegebenenfalls eine Abgabe bezahlen. Der Betrag wird anhand der entnommenen Wassermenge und der Verwendung (Entnahmezwecke) des Wassers und den Entnahmeorten bemessen.
Hierzu müssen Sie jährlich eine Erklärung abgeben, damit der Betrag der Abgabe berechnet werden kann.
Entnahmezwecke sind beispielsweise:
- Wasserhaltung
- Brauchwasser und Trinkwasser
- Feuerlöschbrunnen, Tränken von Vieh, Reinigung von Geräten, Versorgung eines Haushalts des landwirtschaftlichen Hofbetriebes
- Beregnung (zum Beispiel Feldberegnung)
- Kieswäsche
- Fischhaltung
- Wasserkraftnutzung in oberirdischen Gewässern
- Entnahme aus oberirdischen Gewässern (Quellen, Seen, Fließgewässer)
Nutzungsorte oder Einrichtungen sind beispielsweise:
Im Grundwasser:
- Absenkungsbrunnen
- Artesische Brunnen
- Betriebsbrunnen (Industrie und Gewerbe)
- Beregnungsbrunnen
- Brunnen
- Dränage
- Einleitungsbrunnen
- Feuerlöschbrunnen
- Gartenbrunnen
- Hausbrunnen
- Wasserwerksbrunnen
In oberirdischen Gewässern:
- Fließgewässer
- Kanäle
- Küste
- Oberflächengewässer
- Seen
- Übergangsgewässer
Hinweise für Segeberg: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.
Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die untere Wasserbehörden der Kreise/kreisfreien Städte.
Ansprechpartner
Kreis Segeberg - Bau- und Umweltverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Kontakt
E-Mail: bauverwaltung@segeberg.de
Kontaktperson
Keßler
Cohrs
Internet
Kreis Segeberg - Grundwasser
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr. Montag bis Donnerstag: 14.00 bis 16.00 Uhr. Außerhalb unserer Sprechzeiten erreichen Sie den Bereitschaftsdienst des Kreises über die Rufnummer +49 4121 80 190 701 der zuständigen Feuerwehreinsatz- und Rettungsleitstelle in Elmshorn.
Kontakt
E-Mail: grundwasser@segeberg.de
Kontaktperson
Wulf
Internet
erforderliche Unterlagen
Nachweise (beispielsweise Messergebnisse, Betriebstagebücher und Schlagkarteien)
Für Wasserversorgungsunternehmen gegebenenfalls zusätzlich:
- Bei Versorgung von Gewerbebetrieben als Endverbraucher (mit Abnahmemengen mehr als 1500 m³)
- Liste dieser Gewerbebetriebe
- Nachweis über Eigenschaft als Gewerbebetrieb
- Liste über die Wasserentnahmemengen für Wasserversorgende mit mehreren Brunnen und Wasserwerken (wenn Daten umfangreich sind und bereits in tabellarischer Form vorliegen)
- Gegebenenfalls Auflistung von Anrechnungsmöglichkeiten (Ausgleichsleistungen, Aufwendungen landwirtschaftliche Beratung, Ausweisung WSG)
Voraussetzungen
Sie entnehmen Wasser aus dem Grundwasser oder einem Oberflächengewässer.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Wenn Sie die Erklärung zur Abgabe online abgeben wollen:
- Sie rufen den Onlinedienst auf.
- Sie wählen den Kreis oder die kreisfreie Stadt aus, in der Sie Wasser entnehmen.
- Wenn Sie in unterschiedlichen Kreisen Wasser entnehmen, müssen Sie pro Kreis eine Mitteilung abgeben.
- Sie geben die entnommenen Wassermengen und deren Verwendung (Entnahmezwecke) sowie die Entnahmeorte an.
- Sollten Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, weitere Informationen nachzureichen.
- Die Wasserbehörde prüft die eingereichte Erklärung und setzt gegebenenfalls eine Abgabe fest.
Wenn Sie die Erklärung zur Abgabe schriftlich abgeben wollen:
- Füllen Sie das entsprechende Formular aus, sofern von Ihrer zuständigen Behörde angeboten.
- Wenn Sie in unterschiedlichen Kreisen Wasser entnehmen, müssen Sie pro Kreis ein Formular abgeben.
- Schicken Sie das Formular an Ihre zuständige untere Wasserbehörde.
- Sollten Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert weitere Informationen nachzureichen.
- Die Wasserbehörde prüft die eingereichte Mitteilung und setzt gegebenenfalls eine Abgabe fest.
Fristen
Sie müssen die Abgabeerklärung bis zum 1. März einreichen.
Die Festsetzungsfrist beträgt vier Jahre nach Ablauf des Veranlagungsjahres.
Kosten
Die Aufforderung zur Zahlung der Wasserabgabe erfolgt nur, wenn die errechnete Abgabe 200 EUR pro Kalenderjahr überschreitet.
Hinweise (Besonderheiten)
Vor Beginn einer Wasserentnahme benötigen Sie eine Zulassung (Erlaubnis, Bewilligung) durch die untere Wasserbehörde. Bei den abgabepflichtigen Wasserentnahmen handelt es sich um zulassungspflichtige Gewässerbenutzungen.
Wenn Sie Wasser ohne die erforderliche Zulassung entnehmen, müssen Sie trotzdem eine Abgabe bezahlen.
Wenn Sie die Mitteilung unvollständig oder zu spät einreichen, wird die untere Wasserbehörde die Wasserentnahme nach vorheriger Fristsetzung schätzen und die Abgabe entsprechend festsetzen.
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein am 05.02.2024
Stichwörter
Wasser entnehmen, Rohwasser, Grundwasser entnehmen, oberirdisches Gewässer, Wassercent, Wasserentnahme, Trinkwasser, Grundwasserschutz, Wasserentnahme berechnen, Wasserabgabe, Wasserentnahme für Fischhaltung, Bewässerung, Grundwasserentnahme, Wasserentnahmeentgelt, Oberflächenwasser, Wasserversorger, Entnahme, Wasserentnahme mitteilen, Beregnung, Wasserentnahmeabgabe, Wasserpfennig, Brunnen
Metainformation
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Oersdorf
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Oering
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Blunk
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Travenhorst
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Seedorf (Segeberg)
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Bad Bramstedt
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Winsen
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Neuengörs
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Sülfeld
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Hüttblek
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Itzstedt
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Bornhöved
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Stuvenborn
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Wakendorf I
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Leezen
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Rohlstorf
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Nahe
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Schackendorf
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Tensfeld
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Auenland Südholstein
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Geschendorf
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Henstedt-Ulzburg
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Westerrade
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Gönnebek
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Kayhude
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Schmalensee
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Groß Rönnau
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Norderstedt
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Bad Segeberg
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Klein Rönnau
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Nehms
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Weede
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Ellerau
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Wahlstedt
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Boostedt-Rickling
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Tarbek
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Bad Bramstedt-Land
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Bahrenhof
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Glasau
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Klein Gladebrügge
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Seth
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Krems II
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Sievershütten
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Wensin
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Wakendorf II
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Bühnsdorf
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Schieren
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Dreggers
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Kaltenkirchen
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Pronstorf
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Kattendorf
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Traventhal
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Trappenkamp
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Negernbötel
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Fahrenkrug
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Kisdorf
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Segeberg
- Ursprungsportal: Wasserentnahmeentgelt berechnen und festsetzen in Damsdorf