Fachinformationssystem Boden Auskunft

    Bodenschutz

    Bodenschutz dient der Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens.

    Beschreibung

    Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich - wenn überhaupt - nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.

    Neben Wasser und Luft ist auch der Schutz des Bodens als weiteres Objekt des Umweltschutzes rechtlich festgelegt worden. Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.

    Zuständigkeit

    • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Bodenschutzbehörde) oder
    • an das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 231 - Wasser, Boden und Abfall

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Öffnungszeiten

    Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0481 97-1317

    Fax: 0481 97-1587

    E-Mail: fd-wasser-boden-abfall@dithmarschen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    FD231 Gülle- Festmistlagerung, Bedarfsberechnung für Lagervolumen
    FD231 Gülle- Festmistlagerung, Angaben zum Betrieb

    Version

    Technisch geändert am 04.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Them "Boden" finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Für die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften (= Düngemittelverkehrskontrolle) ist ist Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LWKSH) zuständig.

    Sperrzeit für die Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff:
    in der Zeit vom 01.11. - 31.01. auf Ackerland
    in der Zeit vom 15.11. - 31.01. auf Grünland.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 06.11.2024

    Stichwörter

    Düngung, Dünger, Umweltschutz, Gülleverordnung, Naturschutz, Gülle, Düngemittel, Landschaftsschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English