Fachinformationssystem Boden Auskunft

    Bodenschutz

    Bodenschutz dient der Sicherung oder Wiederherstellung der Funktionen des Bodens.

    Beschreibung

    Der Boden ist eine unverzichtbare Lebensgrundlage für Natur und Gesellschaft, deren Entwicklung und nachhaltige Nutzbarkeit. Boden ist nicht vermehrbar und verfügt über eine nur begrenzte Belastbarkeit. Einmal geschädigter Boden erneuert und erholt sich - wenn überhaupt - nur sehr langsam. Bedrohliche Gefahren können sich aus einer schleichenden Anreicherung umweltgefährdender Stoffe im Boden ergeben.

    Neben Wasser und Luft ist auch der Schutz des Bodens als weiteres Objekt des Umweltschutzes rechtlich festgelegt worden. Bei allen Einwirkungen auf den Boden ist der Vorsorge-Grundsatz des sparsamen und schonenden Umganges mit Grund und Boden zu beachten, um die natürlichen Bodenfunktionen in ausreichendem Maß zu erhalten. Schädliche Bodenveränderungen oder Altlasten sind zu sanieren. So kann gleichzeitig die Vielfalt der Nutzungsmöglichkeiten für kommende Generationen bewahrt werden.

    Zuständigkeit

    • An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Bodenschutzbehörde) oder
    • an das Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU).

    Ansprechpartner

    Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz; Untere Bodenschutzbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kronsforder Allee 2-6

    23560 Lübeck

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 14:00 Uhr Di. 08:00 - 14:00 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:00 -16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin. 

    Kontakt

    E-Mail: unv@luebeck.de

    E-Mail: altlastenauskuenfte@luebeck.de(Auskunft Altlastenkataster)

    Internet

    Stichwörter

    Abwasser, Abwasserbehandlung, Abwasserbehandlungsanlange, Altablagerung, Altlasten, Altlastenauskunft, Altlastenentsorgung, Altlastenkataster, Altlastensanierung, Altlastenstandort, Altlastenverdacht, Altlastenverdachtsfälle, Boden, Bodenbeschaffenheit, Bodenkataster, Bodenschutz, Bodenschutzrecht, Bodenverschmutzung, Bodenverunreinigung, Bohrungen, Erdaufschluss, Erdaufschlüsse, Erdbohrungen, Erdwärme, Geothermie, Grundstückskauf, Grundwasser, Heizöltanks, Kläranlage, Lagerung wassergefärdender Stoffe, Naturschutz, Nutzung von Geothermie, Sanierung Boden, Sicherung Grundwasser, Standorte Altlasten, Tankstellen, Verdachtsfälle, Verunreinigung, wassergefärdende Stoffe, Wasserspiegel

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2018

    Technisch geändert am 26.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zum Them "Boden" finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

    Für die Einhaltung der düngemittelrechtlichen Vorschriften (= Düngemittelverkehrskontrolle) ist ist Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein (LWKSH) zuständig.

    Sperrzeit für die Ausbringung von mineralischen und organischen Düngemitteln mit wesentlichem Gehalt an Stickstoff:
    • in der Zeit vom 01.11. - 31.01. auf Ackerland
    • in der Zeit vom 15.11. - 31.01. auf Grünland.

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009

    Technisch geändert am 17.12.2024

    Stichwörter

    Gülleverordnung, Umweltschutz, Landschaftsschutz, Naturschutz, Düngung, Gülle, Düngemittel, Dünger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 30.10.2020