Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Husum - Der Bürgermeister - Bauaufsicht / Planung

    Adresse

    Hausanschrift

    Zingel 10

    25813 Husum

    Öffnungszeiten

    Die aktuellen Öffnungszeiten für das Rathaus und das Sozialzentrum Husum und Umland mit Jobcenter finden Sie auf der Homepage der Stadt Husum unter "Schnell gefunden - Öffnungszeiten".

    Version

    Technisch erstellt am 13.08.2022 (von: Kensy, Sebastian)

    Technisch geändert am 28.11.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Formulare

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Husum: Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines bestimmten Schutzzeitraums

    Informationen der Stadt Husum

    Für diese Dienstleistung ist die Bauaufsicht der Stadt Husum zuständig.

    Wenn Sie einen Baum fällen oder eine sonstige Handlung vornehmen möchten, die im Sinne der Baumschutzsatzung genehmigungsbedürftig ist, reichen Sie bitte bei der Bauaufsicht der Stadt Husum einen schriftlichen Antrag mit einem Lageplan Ihres Grundstücks ein, auf dem die Standorte der betreffenden Bäume sowie der jeweilige Stammumfang eingezeichnet sind.

    Seit Oktober 2019 gilt in Husum die Baumschutzsatzung, in der geregelt ist, welche Bäume schützenswert sind und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen und Befreiungen erteilt werden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung

    Informationen der Stadt Husum

    Für diese Dienstleistung ist die Bauaufsicht der Stadt Husum zuständig.

    Wenn Sie einen Baum fällen oder eine sonstige Handlung vornehmen möchten, die im Sinne der Baumschutzsatzung genehmigungsbedürftig ist, reichen Sie bitte bei der Bauaufsicht der Stadt Husum einen schriftlichen Antrag mit einem Lageplan Ihres Grundstücks ein, auf dem die Standorte der betreffenden Bäume sowie der jeweilige Stammumfang eingezeichnet sind.

    Seit Oktober 2019 gilt in Husum die Baumschutzsatzung, in der geregelt ist, welche Bäume schützenswert sind und unter welchen Voraussetzungen Ausnahmen und Befreiungen erteilt werden können. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Baumschutzsatzung

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Baum, Naturschutz, Bäume, Artenschutz, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Schnitt, Landschaftsbestandteil

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)