Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Beseitigung oder Abschneiden bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums beantragen

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

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    Ansprechpartner

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Naturschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Stettiner Straße 30

    25746 Heide

    Kontakt

    Formulare

    FD221 Antrag auf Beseitigung eines Baumes
    FD221 Liste geschützer Bäume im Kreis Dithmarschen
    FD221 Pflanzliste heimische Bäume
    FD221 Pflanzliste heimische Gehölze

    Version

    Technisch erstellt am 06.10.2021 (von: Webservice, Kreis Dithmarschen)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, Kreis Dithmarschen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 30.10.2020 (von: Administrator)

    Kreis Dithmarschen - Fachdienst 221 - Baumangelegenheiten

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    Stettiner Straße 30

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    Mo und Do 08:00 - 12:00 Uhr Do 14:00 - 17:00 Uhr

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    E-Mail: dirk.oesterreich@dithmarschen.de

    Telefon Festnetz: 0481 97-1883

    Fax: 0481 97-1580

    Formulare

    FD221 Pflanzliste heimische Gehölze
    FD221 Liste geschützer Bäume im Kreis Dithmarschen
    FD221 Antrag auf Beseitigung eines Baumes
    FD221 Pflanzliste heimische Bäume

    Version

    Technisch erstellt am 23.02.2023 (von: Webservice, Kreis Dithmarschen)

    Technisch geändert am 22.11.2024 (von: Webservice, Kreis Dithmarschen)

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 13.05.2009 (von: Admin, Main)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Baum, Naturschutz, Bäume, Artenschutz, Ausnahmegenehmigung, Fällen, Schnitt, Landschaftsbestandteil

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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