Altpapier Entsorgung

    Papierabfälle zur Entsorgung abgeben

    Die Entsorgung von Altpapier aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Sie können das Altpapier in den jeweiligen Altpapiersammelstellen und Wertstoffhöfen abgeben.

    Beschreibung

    Altpapier ist ein wertvoller Rohstoff. Aus Altpapier hergestellte Papierprodukte (Recyclingpapiere, -pappe, -kartons) verursachen im Vergleich zu Papierprodukten auf Frischfaserbasis deutlich geringere Umweltbelastungen. Für Recyclingpapiere wird daher auch das Umweltzeichen ("Blauer Engel") verliehen.

      Die Entsorgung von Papierabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Altpapiersammlungen können ebenfalls von gewerblichen oder gemeinnützigen Anbietern (gewerbliche oder gemeinnützige Sammlung) durchgeführt werden.

      Hinweise für Pinneberg: altpapier

      Im Kreis Pinneberg ist die Blaue Tonne für Altpapier eingeführt. Es gibt sie in drei Größen: 120 l, 240 l und 1100 l. Es gibt keine Extra-Gebühr für den Behälter.

      Die Abholung erfolgt alle vier Wochen.

      zuständige Stelle

      • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

      Ansprechpartner

      Kreis Pinneberg - Fachdienst Bürgerservice

      Adresse

      Hausanschrift

      Kurt-Wagener-Straße 11

      25337 Elmshorn

      Parkplätze

      • Behindertenparkplatz: direkt vor dem Haupteingang
        Anzahl: 2  Gebühren: nein
      • Parkplatz: direkt vor dem Hauptgebäude (2 Stunden) oder auf dem Großparkplatz (Einfahrt Ernst-Abbe-Str.)
        Anzahl: 18  Gebühren: nein

      Haltestellen

      • Haltestelle: Kurt-Wagener-Str.
        Linie:
        • Bus: Linie 6502

      Aufzug vorhanden

      Ist rollstuhlgerecht

      Zugang nur mit Termin. Einlasskontrolle wird vor Ort durchgeführt.

      Öffnungszeiten

      Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

      Kontakt

      Telefon Festnetz: +49 4121 4502-0

      E-Mail: buergerservice@kreis-pinneberg.de

      Kontaktperson

      • Frau Klie
      • Frau Cordes-Wolf

      Internet

      Version

      Technisch geändert am 08.07.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Die Entsorgung von Papierabfällen ist in den einzelnen Satzungen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger geregelt. Dazu gehören auch Informationen über vorhandene Bringsysteme für Papierabfälle (zum Beispiel Abgabemöglichkeiten bei Recyclinghöfen, Containerdienste).

      Kosten

      Informationen zu den Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

      Hinweise (Besonderheiten)

      Die Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie auf den Internetseiten der Landesregierung.

      Weitere Informationen

      Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes) sowie der gewerblichen Entsorger.

      Gültigkeitsgebiet

      Schleswig-Holstein

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 28.09.2020

      Version

      Technisch geändert am 01.10.2024

      Stichwörter

      Altpapier, Entsorgung, blaue Tonne, Wertstoffhof, Papiermüll, Altpapiercontainer, Altpapiertonne

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de