Abfallgebühr bezahlen
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen zur Abfallentsorgung werden Gebühren/Nutzungsentgelte erhoben.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreise, kreisfreien Städte oder Zweckverbände) Gebühren oder privatrechtliche Nutzungsentgelte zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Zum Teil erfolgt das Gebühreninkasso durch die beauftragten Abfallwirtschaftsgesellschaften.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Hinweise für Leezen: Abfallgebühr bezahlen
Der Wege-Zweckverband und Abfallkalender
Der Wege-Zweckverband WZV ist ein kommunaler Dienstleister für 94 Städte und Gemeinden des Kreises.
Das Unternehmen ist mit rund 50 Müllsammel- und Containerfahrzeugen im Kreisgebiet unterwegs. Die Mitarbeiter*innen entleeren regelmäßig Restabfall-, Bio- und Papierbehälter von Wohngrundstücken.
Verpackungen mit dem Grünen Punkt sammelt im Auftrag der Dualen Systeme die Firma Remondis, Standort Lübeck.
© Stadt Norderstedt
Betriebsamt NorderstedtBürger*innen aus Norderstedt melden sich bitte beim Betriebsamt Norderstedt.
- Restabfall
- Container und Big Bags
- Sperrmüll
- Abfallkalender
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise an die von ihnen beauftragten Dritte.
Ansprechpartner
Wege-Zweckverband (WZV) der Gemeinden des Kreises Segeberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 4551 9090
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Einzelheiten zur Bemessung der Gebühr oder des privatrechtlichen Nutzungsentgelts finden Sie in der Abfallgebührensatzung beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder beauftragten Dritten.
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständigen Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Müllgebühren
Metainformation
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