Abfallgebühr Festsetzung

    Abfallgebühr bezahlen

    Für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen zur Abfallentsorgung werden Gebühren/Nutzungsentgelte erhoben.

    Beschreibung

    Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreise, kreisfreien Städte oder Zweckverbände) Gebühren oder privatrechtliche Nutzungsentgelte zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Zum Teil erfolgt das Gebühreninkasso durch die beauftragten Abfallwirtschaftsgesellschaften.

    Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:

    • Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
    • die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
    • die Abfallberatung,
    • Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
    • die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Hinweise für Segeberg: Abfallgebühr bezahlen

    Abfallkalender, Infos und Kontakte zum Wege-Zweckverband und Betriebsamt Norderstedt

    Der Wege-Zweckverband und Abfallkalender

    Der Wege-Zweckverband WZV ist ein kommunaler Dienstleister für 94 Städte und Gemeinden des Kreises.

    Das Unternehmen ist mit rund 50 Müllsammel- und Containerfahrzeugen im Kreisgebiet unterwegs. Die Mitarbeiter*innen entleeren regelmäßig Restabfall-, Bio- und Papierbehälter von Wohngrundstücken.

    Verpackungen mit dem Grünen Punkt sammelt im Auftrag der Dualen Systeme die Firma Remondis, Standort Lübeck.

    Abfallkalender abrufen

    © Stadt Norderstedt

    Betriebsamt Norderstedt

    Bürger*innen aus Norderstedt melden sich bitte beim Betriebsamt Norderstedt.

    • Restabfall
    • Container und Big Bags
    • Sperrmüll
    • Abfallkalender

    Mehr Infos

    Terminpflicht

    Sie benötigen einen Termin, wenn Sie die Kreisverwaltung besuchen wollen. So entstehen keine langen Wartezeiten für Sie. Melden Sie sich bitte zwecks Terminabsprache bei Ihren Ansprechpartner*innen. Zunehmend werden ebenfalls Online-Terminbuchungen angeboten.

    Ihre Ansprechpersonen und digitalen Angebote finden Sie im Bürger*innen-Service (ZuFiSH) unter "Zuständige Stelle":

    Bürger*innen-Service

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise an die von ihnen beauftragten Dritte.

    Ansprechpartner

    Wege-Zweckverband (WZV) der Gemeinden des Kreises Segeberg

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Wasserwerk 4

    23795 Bad Segeberg

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 4551 9090

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 09.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Einzelheiten zur Bemessung der Gebühr oder des privatrechtlichen Nutzungsentgelts finden Sie in der Abfallgebührensatzung beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder beauftragten Dritten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die zuständigen Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Version

    Technisch geändert am 21.06.2024

    Stichwörter

    Müllgebühren

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation