Abfallgebühr bezahlen
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Einrichtungen zur Abfallentsorgung werden Gebühren/Nutzungsentgelte erhoben.
Beschreibung
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Kreise, kreisfreien Städte oder Zweckverbände) Gebühren oder privatrechtliche Nutzungsentgelte zur Deckung der damit verbundenen Kosten. Zum Teil erfolgt das Gebühreninkasso durch die beauftragten Abfallwirtschaftsgesellschaften.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Einsammeln, Befördern und Entsorgen von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen,
- die Vermarktung verwertbarer Stoffe,
- die Abfallberatung,
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
Hinweise für Lübeck: Abfallgebühren
Die Abfallwirtschaftssatzung finden Sie hier.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Kreise oder kreisfreien Städte beziehungsweise an die von ihnen beauftragten Dritte.
Ansprechpartner
Hansestadt Lübeck - Entsorgungsbetriebe Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Malmöstraße
Anzahl: k.A. Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Bushaltestelle Rigastraße
Linie:- Bus: Linie 15
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 17:00 Uhr Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00 - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Internet
Stichwörter
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Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Einzelheiten zur Bemessung der Gebühr oder des privatrechtlichen Nutzungsentgelts finden Sie in der Abfallgebührensatzung beziehungsweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers oder beauftragten Dritten.
Hinweise für Lübeck: Abfallgebühren
Informationen über die Gebührensatzung für die Abfallwirtschaft hier.
Hinweise (Besonderheiten)
Die zuständigen Ansprechpartner für Abfallwirtschaft in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Stichwörter
Müllgebühren