• Wahlstorf (Landkreis Plön, Schleswig-Holstein)
Hausmüll Entsorgung

Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

Beschreibung

In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

zuständige Stelle

  • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

Zuständigkeit

Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfallentsorgung

Ansprechpartner

ARWKP AöR / AWKP mbH

Adresse

Hausanschrift

Behler Weg 21a

24306 Plön

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 4522 747474

Fax: +49 4522 7445597

E-Mail: abfallwirtschaft@kreis-ploen.de

Version

Technisch erstellt am 28.03.2013

Technisch geändert am 03.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Formulare

Hinweise für Plön: Spezialisierung

Hinweise für Plön: Restabfälle zur Entsorgung abgeben

Rechtsgrundlage(n)

Kosten

Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfallentsorgung

Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

Gültigkeitsgebiet

Schleswig-Holstein

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

Version

Technisch erstellt am 13.05.2009

Technisch geändert am 01.01.2025

Stichwörter

getrennte Abfallsammlung, Öffentlicher Mülleimer, Restmüllcontainer, graue Tonne, Hausmüll-Entsorgung, Abfall, Gewerbeabfall, Müllabfuhr, Restmüll, Restmülltonne, schwarze Tonne, Restabfall

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 30.10.2020