Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfallentsorgung
Ansprechpartner
Abfallwirtschaft Südholstein GmbH
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der AWSH in Elmenhorst/Lanken: Montag bis Donnerstag 8.00 - 17.00 Uhr Freitag: 8.00 - 16.00 Uhr Telefonisch erreichen Sie uns: Montag bis Freitag 7.30 - 18.00 Uhr Die Öffnungszeiten der Recyclinghöfe im Kreis Herzogtum Lauenburg Preise der Abfallentsorgung im Kreis Herzogtum Lauenburg finden Sie auf den Seiten www.awsh.de . Dort finden Sie ausführliche und aktuelle Informationen rund um das Thema Abfallentsorgung. Hier finden Sie Ihren persönlichen Abfallkalender .
Kontakt
Telefon Festnetz: 04151 8793-95
E-Mail: info@awsh.de
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfallentsorgung
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise für Herzogtum Lauenburg: Abfallentsorgung
Abfallgebühren im Kreis Herzogtum Lauenburg [PDF: 69 kB]
Abfallgebühren im Kreis Herzogtum Lauenburg [PDF: 69 kB]
Abfallgebühren im Kreis Herzogtum Lauenburg [PDF: 69 kB]
Abfallgebühren im Kreis Herzogtum Lauenburg [PDF: 69 kB]
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfallentsorgung
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
- AbfallwirtschaftNeuer link
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
Abfall, Restabfall, Restmüll, getrennte Abfallsammlung, Hausmüll-Entsorgung, Müllabfuhr, Gewerbeabfall, Restmülltonne, graue Tonne, schwarze Tonne, Öffentlicher Mülleimer, Restmüllcontainer
Metainformation
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