Hausmüll Entsorgung

    Restabfälle zur Entsorgung abgeben

    Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.

    Beschreibung

    In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.

    Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.

    Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.

    Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren. 

    Hinweise für Neumünster: Abfallentsorgung

    • In erster Linie berät Sie das Technische Betriebszentrum (TBZ) in Sachen Abfall > Service & Kontakt.
    • Auf der Seite Abfall-Informationen des TBZ finden Sie
      den Fahrplan für den mobilen Schadstoffhof,
      eine Übersicht über mögliche Behälterkombinationen und Tarife sowie
      Informationen von A wie Altglas bis S wie Schadstoffe.

    zuständige Stelle

    • öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Stadt Neumünster - Stadtentsorgung des TBZ

    Adresse

    Hausanschrift

    Niebüller Straße 90

    24536 Neumünster

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 07:00 bis 15:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 13:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 4321 942-2921

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2900

    E-Mail: tbz@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Abfallentsorgung

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2938

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2961

      E-Mail: tbz@neumuenster.de

    Internet

    Stichwörter

    Abfallbehälter, Abfallberatung, Abfallbetrieb, Abfallentsorgung, Abfallentsorgungsamt, Abfallwirtschaft, Abfluss verstopft, Biotonne, Braune Tonne, Duales System, Entsorgung, Kanal verstopft, Mülltonne, Restmüll, Restmüllbehälter, Restmülltonnen, Sondermüll, Sperrmüll, Sperrmüllkarten, Stadtreiniger, Stadtreinigung, Stadtreinigungs- und Fuhramt, Stadtreinigungsamt, Straßenreinigung, verstopfte Abwasserleitung, Winterdienst, Winterdienst-Beschwerden

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Neumünster - Untere Abfallentsorgungsbehörde (FD Natur und Umwelt)

    Adresse

    Hausanschrift

    Brachenfelder Straße 1 - 3

    24534 Neumünster

    Parkplätze

    • Parkplatz: Hinterm Stadthaus Brachenfelder Straße 1 und City-Parkhaus
      Anzahl: k.A.  Gebühren: ja

    Haltestellen

    • Haltestelle: Bushalteststelle am Großflecken

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag von 08:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag von 08:00 bis 12:00 Uhr und nach telefonischer Absprache

    Kontakt

    Fax: +49 4321 942-2503

    Telefon Festnetz: +49 4321 942-2716(Geschäftszimmer)

    E-Mail: fachdienst.umwelt@neumuenster.de

    Kontaktperson

    • Untere Abfallentsorgungsbehörde

      Telefon Festnetz: +49 4321 942-2610

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 12.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen finden Sie auf der Homepage des für Sie zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers (Landkreis/ kreisfreien Stadt Ihres Wohnortes).

    Gültigkeitsgebiet

    Schleswig-Holstein

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    Restmüll, graue Tonne, Restmüllcontainer, Hausmüll-Entsorgung, Gewerbeabfall, Restmülltonne, getrennte Abfallsammlung, schwarze Tonne, Abfall, Restabfall, Öffentlicher Mülleimer, Müllabfuhr

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English