Restabfälle zur Entsorgung abgeben
Möchten Sie Restabfälle entsorgen? Das ist Aufgabe Ihres örtlichen Entsorgungsträgers, der neben den verschiedenen Arten der getrennten Abfallsammlung auch für die Entsorgung von Restmüll zuständig ist.
Beschreibung
In Ihrem Haushalt fällt Hausmüll an. In Deutschland haben Sie die Pflicht zur getrennten Abfallsammlung. Das heißt, dass Sie zum Beispiel Papier, Glas, Verpackungsmüll oder Elektroschrott gesondert entsorgen müssen.
Einige Abfälle eignen sich nicht für die getrennten Abfallsammlung, weil sie nicht oder nur sehr schwer zu sortieren oder zu verwerten sind. Zum Restmüll gehören unter anderem Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Hygienemasken, Arzneiverbände, Papiertaschentücher, Asche, Damenbinden oder Katzenstreu.
Die Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten ist Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Das gilt auch für Restabfälle aus anderen Bereichen, zum Beispiel von Gewerbebetrieben oder von öffentlichen Einrichtungen.
Alle Informationen zur Entsorgung Ihres Restmülls können Sie den kommunalen Abfallentsorgungssatzungen entnehmen. Dort finden Sie Informationen über Abfallgebühren, die vorgeschriebene Größe der Müllbehälter, deren Bestellmöglichkeit und den Abfallkalender, in dem Sie die Abfuhrintervalle erfahren.
zuständige Stelle
- öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger
Zuständigkeit
Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfallentsorgung
Ansprechpartner
Entsorgungsbetriebe Lübeck
Adresse
Hausanschrift
Parkplatz: Malmöstraße
Gebühren: nein
Bushaltestelle Rigastraße
Bus: Linie 15
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Mo. 08:00 - 17:00 Uhr  Di. 08:00 - 17:00 Uhr Mi. 08:00 - 17:00 Uhr Do. 08:00  - 17:00 Uhr Fr. 08:00 - 16:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 451 707600
Fax: +49 451 70760710
E-Mail: entsorgungsbetriebe@ebhl.de
De-Mail: info@luebeck.de-mail.de
Internet
Formulare
Abfallbehälter
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Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfallentsorgung
Kosten
Informationen zu den anfallenden Kosten finden Sie in der jeweiligen Abfallgebührensatzung Ihres öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Schleswig-Holstein: Abfallentsorgung
Weitere Informationen zur Abfallentsorgung sowie Ansprechpartner für den Bereich Abfallwirtschaft finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
- AbfallwirtschaftNeuer link
Gültigkeitsgebiet
Schleswig-Holstein
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 04.04.2024
Stichwörter
Abfall, Restabfall, Restmüll, getrennte Abfallsammlung, Hausmüll-Entsorgung, Müllabfuhr, Gewerbeabfall, Restmülltonne, graue Tonne, schwarze Tonne, Öffentlicher Mülleimer, Restmüllcontainer